1973 Verfassung von Pakistan

Verfassung Pakistans von 1973

Eine der dringendsten Aufgaben für die neue Regierung war der Entwurf einer neuen Verfassung. Als das Kriegsrecht schließlich aufgehoben wurde, wurde die Versammlung im April 1972 auf der Grundlage des Wahlergebnisses von 1970 in der ehemaligen westpakistanischen Region einberufen. Ein Ausschuss wurde aus einem Querschnitt von Politikern verschiedener Parteien gebildet. Innerhalb des Ausschusses gab es Meinungsverschiedenheiten darüber, ob die neue Verfassung eine parlamentarische Herrschaft oder ein präsidiales Regierungssystem einführen sollte. Auch in der Frage der Autonomie der Provinzen gab es unterschiedliche Ansichten. Es dauerte acht Monate, bis der Verfassungsausschuss am 10. April 1973 seinen Bericht vorlegte. Der Verfassungsentwurf wurde von der Bundesversammlung mit 135 Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen angenommen. Er wurde am 14. August 1973 in Kraft gesetzt, und Bhutto wurde am 12. August von der Nationalversammlung zum Premierminister gewählt. Die Hauptmerkmale der Verfassung waren:

I. Pakistan ist eine Bundesrepublik mit einem parlamentarischen Regierungssystem. Der Premierminister ist der Regierungschef, der aus der Mehrheitspartei gewählt wird.

II. Die besondere Stellung des Islam als Staatsreligion soll betont werden, und sowohl der Premierminister als auch der Präsident müssen Muslime sein.

III. Pakistan wird standardmäßig zu einer Islamischen Republik erklärt.

IV. Für einen Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung ist eine Zweidrittelmehrheit im Unterhaus und eine Mehrheit im Oberhaus erforderlich.

V. Alle grundlegenden Menschenrechte sind zu garantieren, aber es wurde hinzugefügt, dass es durch das Gesetz mit vertretbaren Einschränkungen verbunden ist".

VI. Der Oberste Gerichtshof und die Obersten Gerichte sind befugt, die Grundrechte durchzusetzen.

VII. Der Präsident handelt gemäß dem verbindlichen Rat des Premierministers, und alle Anordnungen des Präsidenten werden vom Premierminister gegengezeichnet.

VIII. Der Senat oder das Oberhaus wird überwiegend aus den Provinzregierungen gewählt, so dass erstmals die Interessen der Provinzen im Zentrum gewahrt werden. Der Senat darf auch in Notfällen nicht aufgelöst werden.

IX. In Notfällen kann die Bundesregierung alles gesetzlich regeln und sogar die Grundfreiheiten aussetzen.

X. Urdu ist die offizielle Sprache des Landes, wobei die pakistanische Sprache für die nächsten 15 Jahre beibehalten wird.

Xl.Die Lehre des heiligen Koran und Islamiat sollte obligatorisch sein.

XlI. Pakistan ist ein islamischer Bundesstaat, so dass die Residenzbefugnisse bei den Provinzen und nicht bei der Zentralregierung liegen.

Die Verfassung von 1973 markierte daher die Rückkehr zu einer parlamentarischen Form der Demokratie nach dem präsidialen Experiment, das mit der Verfassung von 1962 eingeführt wurde. Es wurden auch Zugeständnisse an die Provinzen gemacht, um Befürchtungen zu zerstreuen, dass die Zentralregierung sie in allen Fragen übergehen würde. Dies war wichtig, da das Ein-Einheiten-System erst vor kurzem abgeschafft worden war und zwei der vier Provinzregierungen des neuen Bundesstaates nicht der PPV angehörten. Die Verfassung von 1973 hatte jedoch noch einen weiteren Vorteil gegenüber ihren beiden Vorgängern: Sie war von einer demokratisch gewählten Versammlung beschlossen und verabschiedet worden. Dies verlieh ihr größere Autorität, und obwohl sie unter dem nächsten Kriegsrechtsregime außer Kraft gesetzt wurde, hat Pakistan seit seiner Unabhängigkeit drei schriftliche Verfassungen ausgearbeitet und geändert; die vierte wurde ausgearbeitet und am 30. Dezember 1985 wiederhergestellt und ist bis heute in Kraft.

Fragen und Antworten

F: Was war eine der dringendsten Aufgaben für die neue Regierung?


A: Eine der dringendsten Aufgaben der neuen Regierung war die Ausarbeitung einer neuen Verfassung.

F: Wann wurde das Kriegsrecht aufgehoben?


A: Das Kriegsrecht wurde schließlich im April 1972 aufgehoben.

F: Wie hat sich die Versammlung zusammengefunden?


A: Die Versammlung wurde im April 1972 auf der Grundlage des Wahlergebnisses von 1970 in der ehemaligen Region Westpakistan einberufen.

F: Wer bildete das Verfassungskomitee?


A: Das Verfassungskomitee setzte sich aus einem Querschnitt von Politikern aus verschiedenen Parteien zusammen.

F: Welche Unstimmigkeiten gab es innerhalb des Ausschusses?


A: Innerhalb des Ausschusses gab es Meinungsverschiedenheiten darüber, ob ein parlamentarisches oder ein präsidiales Regierungssystem eingeführt werden sollte, sowie über die Autonomie der Provinzen.

F: Wie lange hat es gedauert, bis der Ausschuss seinen Bericht vorgelegt hat?


A: Es dauerte acht Monate, bis sie ihren Bericht am 10. April 1973 vorlegten.

F: An welchem Datum haben sie ihren Bericht vorgelegt?


A: Sie legten ihren Bericht am 10. April 1973 vor.

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