Verfassung Pakistans (1973) – Überblick: Entstehung, Inhalte, Bedeutung
Verfassung Pakistans (1973): Kompakter Überblick zur Entstehung, zentralen Inhalten, parlamentarischem System und historischer Bedeutung für Staat, Islam und Grundrechte.
Verfassung Pakistans von 1973
Entstehung
Unmittelbar nach der Aufhebung des Kriegsrechts und den schwierigen politischen Auseinandersetzungen der frühen 1970er Jahre gehörte die Ausarbeitung einer neuen Verfassung zu den vordringlichsten Aufgaben der Regierung. Im April 1972 wurde eine verfassungsgebende Versammlung auf Grundlage des Wahlergebnisses von 1970 einberufen. Aus den Reihen der Versammlung bildete sich ein Verfassungsausschuss mit Vertretern verschiedener Parteien und Regionen. Im Ausschuss gab es erhebliche Debatten, insbesondere darüber, ob Pakistan ein parlamentarisches oder präsidiales Regierungssystem erhalten sollte, und wie weit die Autonomie der Provinzen gehen sollte.
Nach etwa acht Monaten legte der Ausschuss am 10. April 1973 seinen Bericht vor. Der Entwurf wurde bald darauf mit großer Mehrheit in der Bundesversammlung angenommen. Die Verfassung trat am 14. August 1973 in Kraft; Zulfikar Ali Bhutto wurde im August 1973 von der Nationalversammlung zum Premierminister gewählt. Die Verfassung wurde von einer demokratisch gewählten Versammlung beschlossen, was ihr eine besondere Legitimität verlieh.
Wesentliche Bestimmungen
Die Verfassung von 1973 führte zahlreiche grundlegende Regelungen ein, darunter – in zusammengefasster Form – folgende Punkte:
- Parlamentarische Bundesrepublik: Pakistan wurde als föderale parlamentarische Republik konstituiert. Der Premierminister ist der Regierungschef und wird aus der Mehrheitspartei bzw. Koalition im Unterhaus (Nationalversammlung) gewählt.
- Staatsreligion und religiöse Anforderungen: Die besondere Stellung des Islam als Staatsreligion wird betont; bestimmte Staatsämter (unter anderem Präsident und Premierminister) müssen von Muslimen ausgeübt werden.
- Bezeichnung des Staates: Pakistan wurde offiziell als Islamische Republik bezeichnet.
- Verfassungsänderungen: Für Änderungen der Verfassung sind qualifizierte Mehrheiten vorgesehen; in der Regel sind dazu große Mehrheiten in den Parlamentsetagen nötig.
- Grundrechte: Grundlegende Menschen- und Freiheitsrechte werden garantiert. Gleichzeitig erlaubt die Verfassung gesetzliche Einschränkungen dieser Rechte, soweit sie als vertretbar und verhältnismäßig gelten.
- Justizielle Überprüfung: Der Oberste Gerichtshof und die jeweiligen Obergerichte der Provinzen erhielten die Befugnis, Grundrechte zu schützen und die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen zu prüfen.
- Rolle des Präsidenten: Der Präsident fungiert überwiegend repräsentativ und handelt nach Maßgabe des verfassungsrechtlich vorgesehenen Rates des Premierministers; viele präsidiale Anordnungen werden vom Premierminister gegengezeichnet.
- Senat zur Stärkung der Provinzen: Der Senat (Oberhaus) wurde als Kammer geschaffen, in der die Provinzen dauerhaft vertreten sind. Mitglieder des Senats werden überwiegend über die Provinzparlamente gewählt; der Senat kann nicht aufgelöst werden und dient dem Schutz provinzieller Interessen auf Bundesebene.
- Notstandsbefugnisse: Die Bundesregierung erhielt die Möglichkeit, in verfassungsmäßig geregelten Ausnahesituationen weitreichende Maßnahmen zu ergreifen; dabei bestehen jedoch verfassungsrechtliche Formalien und gerichtliche Überprüfungsmöglichkeiten.
- Sprachenregelung: Urdu wurde als Nationalsprache festgelegt; Englisch blieb für amtliche Zwecke zunächst weiterhin verwendbar (für einen Übergangszeitraum – ursprünglich 15 Jahre), bis gesetzliche Regelungen eine endgültige Regelung festlegen sollten.
- Bildung und Islamische Lehre: Die Verfassung enthält Verpflichtungen zur Förderung des islamischen Wertesystems; in der Praxis führte dies unter anderem zu Maßnahmen, islamischen Unterricht (Islamiat/Koranunterricht) in Schulen zu stärken bzw. zu berücksichtigen.
- Verteilung der Kompetenzen: Die Verfassung definierte eine klare Aufteilung der Gesetzgebungs- und Verwaltungsbefugnisse zwischen Bund und Provinzen mit dem Ziel, die Autonomie der Provinzen zu schützen und das föderale Gleichgewicht zu wahren.
Bedeutung und spätere Entwicklung
Die Verfassung von 1973 markierte die Rückkehr zu einem parlamentarischen System nach dem präsidialen Experiment der Verfassung von 1962. Sie stellte einen Kompromiss zwischen föderaler Einheit und provinzieller Autonomie dar und schuf zugleich institutionelle Schutzmechanismen (wie den Senat und die gerichtliche Kontrolle), um Machtkonzentration zu begrenzen.
Gleichzeitig blieb die Verfassung nicht ohne Brüche: Sie wurde in späteren Jahren von Militärregimen suspendiert und durch nachfolgende Verordnungen und Verfassungszusätze verändert. Besonders einschneidend waren die Eingriffe während der Militärherrschaft von General Zia ul-Haq Ende der 1970er und Anfang der 1980er Jahre sowie die Folgeänderungen (z. B. der sogenannte Eighth Amendment). In den Jahrzehnten danach kam es zu weiteren weitreichenden Änderungen; eine der wichtigsten war der 18. Verfassungszusatz (2010), der viele präsidiale Befugnisse einschränkte und die Provinzautonomie stärkte.
Heute bildet die Verfassung von 1973 (mit zahlreichen späteren Änderungen) weiterhin die Grundlage des pakistanischen Staats- und Verfassungsrechts. Sie bleibt ein zentrales Referenzdokument für Debatten über Demokratie, föderale Ordnung, Menschenrechte und die Rolle der Religion im Staat.
Kontext und weiterführende Aspekte
Wichtige dauerhaft diskutierte Themen im Zusammenhang mit der Verfassung sind:
- das Verhältnis zwischen ziviler und militärischer Macht,
- die Balance zwischen zentralen Kompetenzen und Provinzrechten,
- die Umsetzung und der Schutz der Grundrechte,
- die Rolle islamischer Rechtsprinzipien und der Einfluss religiöser Institutionen (z. B. des Council of Islamic Ideology),
- und die Beständigkeit verfassungsrechtlicher Regeln in Zeiten politischer Krisen.
Die Verfassung von 1973 bleibt daher nicht nur juristisches Fundament, sondern auch politischer Bezugsrahmen und Gegenstand fortdauernder Reform- und Debattenprozesse in Pakistan.
Fragen und Antworten
F: Was war eine der dringendsten Aufgaben für die neue Regierung?
A: Eine der dringendsten Aufgaben der neuen Regierung war die Ausarbeitung einer neuen Verfassung.
F: Wann wurde das Kriegsrecht aufgehoben?
A: Das Kriegsrecht wurde schließlich im April 1972 aufgehoben.
F: Wie hat sich die Versammlung zusammengefunden?
A: Die Versammlung wurde im April 1972 auf der Grundlage des Wahlergebnisses von 1970 in der ehemaligen Region Westpakistan einberufen.
F: Wer bildete das Verfassungskomitee?
A: Das Verfassungskomitee setzte sich aus einem Querschnitt von Politikern aus verschiedenen Parteien zusammen.
F: Welche Unstimmigkeiten gab es innerhalb des Ausschusses?
A: Innerhalb des Ausschusses gab es Meinungsverschiedenheiten darüber, ob ein parlamentarisches oder ein präsidiales Regierungssystem eingeführt werden sollte, sowie über die Autonomie der Provinzen.
F: Wie lange hat es gedauert, bis der Ausschuss seinen Bericht vorgelegt hat?
A: Es dauerte acht Monate, bis sie ihren Bericht am 10. April 1973 vorlegten.
F: An welchem Datum haben sie ihren Bericht vorgelegt?
A: Sie legten ihren Bericht am 10. April 1973 vor.
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