Schwägerschaft
Im Recht ist Affinität die verwandtschaftliche Beziehung, die zwischen zwei oder mehr Menschen infolge der Heirat einer Person besteht. Sie unterscheidet sich von der Blutsverwandtschaft (Blutsverwandtschaft). Affinität ist die Beziehung, die jede Partei einer Ehe zu den Verwandten des anderen Ehepartners hat. Die Affinität umfasst jedoch nicht die eheliche Beziehung der Ehepartner selbst.
Affinitätsgesetze
Nach dem Gesetz werden solche Verwandten durch Heirat als Affinitäten bezeichnet. Häufiger werden sie als "Schwiegereltern" bezeichnet, da Affinität gewöhnlich durch den Zusatz "-in-law" zu einem Verwandtschaftsgrad gekennzeichnet wird.
Im Gesetz kann Affinität dazu benutzt werden, inzestuöse sexuelle Beziehungen zu verbieten. Sie kann auch für die Verhinderung der Heirat einiger Paare von Bedeutung sein. Welche Beziehungen verboten sind, variiert von Land zu Land und von Zeit zu Zeit. In einigen Ländern, insbesondere in der Vergangenheit, beruhten die verbotenen Beziehungen auf religiösen Gesetzen. In früheren Gesetzen wurde Affinität in den gleichen Graden wie Blutsverwandtschaft verwendet, um Eheschließungen zu verbieten.
Auch wenn die Gesetze sehr unterschiedlich sind, endet die Affinität nicht immer mit dem Tod eines der Ehepartner, durch den die Affinität nachgewiesen wird. Sie endet nicht immer mit der Scheidung der Ehepartner. Neben der Verwandtschaft durch Heirat kann "Affinität" manchmal auch die Verwandtschaft durch Adoption und Stiefelbeziehung umfassen.
Verwandte Seiten
- Affinität (kanonisches Recht)
- Blutsverwandtschaft
- Verwandtschaft
Fragen und Antworten
F: Was ist Affinität im Recht?
A: Affinität im Sinne des Gesetzes bezieht sich auf die verwandtschaftlichen Beziehungen, die zwischen zwei oder mehr Personen aufgrund einer Heirat bestehen.
F: Wie unterscheidet sich die Affinität von der Blutsverwandtschaft?
A: Die Affinität unterscheidet sich von der Blutsverwandtschaft, denn während sich die Blutsverwandtschaft auf die Blutsverwandtschaft bezieht, bezieht sich die Affinität auf die Beziehung, die jede Partei einer Ehe zu den Verwandten des anderen Partners der Ehe hat.
F: Bezieht sich die Affinität auch auf die eheliche Beziehung der Ehepartner selbst?
A: Nein, Affinität bezieht sich nicht auf die eheliche Beziehung der Ehepartner selbst.
F: Welche Beziehung wird von der Affinität abgedeckt?
A: Die Verwandtschaftsbeziehung ist die Beziehung, die jede Partei einer Ehe zu den Verwandten des anderen Ehepartners unterhält.
F: Wie wird die Affinität hergestellt?
A: Affinität entsteht durch die Eheschließung zwischen zwei Personen.
F: Ist die Affinität ein in allen Ländern anerkanntes Rechtskonzept?
A: Ja, Affinität ist ein in allen Ländern anerkanntes Rechtskonzept.
F: Hat die Affinität irgendwelche rechtlichen Auswirkungen?
A: Ja, die Affinität kann rechtliche Auswirkungen haben, beispielsweise auf die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien.