Die Durand-Linie war eine Grenzlinie zwischen Afghanistan und Britisch-Indien. Sie wurde nach einem Memorandum of Understanding (MoU) zwischen Mortimer Durand aus Britisch-Indien und dem Afghanen Amir Abdur Rahman Khan aus dem Jahr 1897 errichtet. Sie wird als Grenzlinie bezeichnet und ist nach Mortimer Durand benannt, der damals Außenminister des kolonialen Britisch-Indien war. Später unterzeichnete der Nachfolger von Abdur Rahman Khan, Amir Habibullah Khan, ein neues Abkommen mit Großbritannien, das die Rechtmäßigkeit der Durand-Linie erneut bestätigte. Nach Amir Habibullah Khan akzeptierte König Amanullah Khan die Durand-Linie als internationale Grenze zwischen Afghanistan und Britisch-Indien, nachdem er den anglo-afghanischen Vertrag von 1919 unterzeichnet hatte. Der Artikel 5 des anglo-afghanischen Vertrags von 1919, auf dessen Grundlage Afghanistan seine Unabhängigkeit zurückforderte, besagt, dass Afghanistan alle zuvor vereinbarten Grenzvereinbarungen mit Britisch-Indien akzeptierte. Daher hat Afghanistan selbst die Durand-Linie als internationale Grenze anerkannt.
Die Durand-Linie durchschneidet die afghanischen Stammesgebiete, wodurch ethnische Paschtunen und Belutschen, die auf beiden Seiten leben, politisch getrennt werden. Obwohl die Durand-Linie international von vielen Ländern als die Westgrenze Pakistans anerkannt wird, wird sie von den afghanischen Regierungen nach 1947 nicht anerkannt. Sie ist auch von den Vereinten Nationen als internationale Grenze anerkannt worden. Afghanische Paschtunenführer beanspruchen pakistanische Gebiete und sagen, dass die Durand-Linie "ein Thema von historischer Bedeutung für Afghanistan" sei. Das afghanische Volk, nicht die Regierung, kann eine endgültige Entscheidung darüber treffen". Afghanen, die keine Paschtunen sind, haben die Durand-Linie jedoch immer als internationale Grenze zwischen Pakistan und Afghanistan anerkannt. In ähnlicher Weise haben auch die pakistanischen Paschtunen die Durand-Linie als internationale Grenze zwischen Afghanistan und Pakistan anerkannt.

