In Deutschland ist eine Amt oder Samtgemeinde oder Verbandsgemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft eine Sammlung von Städten oder Gemeinden in einem Landkreis. Der verwendete Name hängt davon ab, in welchem Bundesland der Landkreis liegt.

Das Amt fasst mehrere kleine Dörfer zusammen, um bei Flächennutzungsplänen, sanitären Einrichtungen, Friedhofs- und Feuerwehrdiensten oder anderen Diensten zu helfen, für die ein Dorf zu klein ist, um sich selbst zu versorgen.

Größere Städte, die in der Regel als freie Städte bezeichnet werden, können diese Leistungen selbst erbringen und sind nicht Teil eines Amtes.