Partisan
Ein Partisan ist ein bewaffneter Kämpfer, der nicht zu den regulären Truppen eines Landes oder Staates gehört. Der Begriff kommt aus dem Italienischen, wo er Mitglied einer politischen Partei bedeutet. Im Völkerrecht gibt es keinen eigenen Recht…
Ein Partisan ist ein bewaffneter Kämpfer, der nicht zu den regulären Truppen eines Landes oder Staates gehört. Der Begriff kommt aus dem Italienischen, wo er Mitglied einer politischen Partei bedeutet. Im Völkerrecht gibt es keinen eigenen Rechtsstatus für Partisanen. Das Kriegsrecht verwendet vier Kriterien, um jemanden rechtlich als Kriegsgefangenen zu definieren, wenn die Person gefangen genommen wird:
- Es gibt jemanden an der Spitze der Organisation, der die Haftung übernimmt
- Sie können durch ein weithin sichtbares Zeichen oder eine Markierung identifiziert werden.
- Sie tragen ihre Waffen offen.
- Während ihres Einsatzes halten sie sich an die Sitten und Gesetze des Krieges.
1977 gab es zwei Zusatzprotokolle: Sie stellten klar, dass es ausreicht, die Waffen nur bei einigen Gelegenheiten offen zu tragen, um als bewaffneter Kämpfer bezeichnet zu werden.
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Autor
AlegsaOnline.com Partisan Leandro Alegsa
URL: https://de.alegsaonline.com/art/74843
Quellen
- ihl-databases.icrc.org : "3rd Geneva Convention, 1949 relative to the Treatment of Prisoners of war: Article 4: Prisoners of War"
- ihl-databases.icrc.org : "Geneva convention for the amelioration of the treatment of the wounded and the sick, 1949; Article 13: Protected persons"
- ihl-databases.icrc.org : "Protocol Additional to the Geneva Conventions of 12 August 1949, and relating to the Protection of Victims of International Armed Conflicts (Protocol I), 8 June 1977. Article 43: Armed forces"
- ihl-databases.icrc.org : "Protocol Additional to the Geneva Conventions of 12 August 1949, and relating to the Protection of Victims of International Armed Conflicts (Protocol I), 8 June 1977. Article 44: Combatants and prisoners of war"