Partisan

Ein Partisan ist ein bewaffneter Kämpfer, der nicht zu den regulären Truppen eines Landes oder Staates gehört. Der Begriff kommt aus dem Italienischen, wo er Mitglied einer politischen Partei bedeutet. Im Völkerrecht gibt es keinen eigenen Rechtsstatus für Partisanen. Das Kriegsrecht verwendet vier Kriterien, um jemanden rechtlich als Kriegsgefangenen zu definieren, wenn die Person gefangen genommen wird:

  1. Es gibt jemanden an der Spitze der Organisation, der die Haftung übernimmt
  2. Sie können durch ein weithin sichtbares Zeichen oder eine Markierung identifiziert werden.
  3. Sie tragen ihre Waffen offen.
  4. Während ihres Einsatzes halten sie sich an die Sitten und Gesetze des Krieges.

1977 gab es zwei Zusatzprotokolle: Sie stellten klar, dass es ausreicht, die Waffen nur bei einigen Gelegenheiten offen zu tragen, um als bewaffneter Kämpfer bezeichnet zu werden.

Ein Guerilla-Kommandeur, der 1941 in der Nähe von Smolensk seinen Kämpfern den Umgang mit Waffen beibrachteZoom
Ein Guerilla-Kommandeur, der 1941 in der Nähe von Smolensk seinen Kämpfern den Umgang mit Waffen beibrachte

Deutsche Soldaten schossen 1941 auf als Partisanen eingestufte Personen.Zoom
Deutsche Soldaten schossen 1941 auf als Partisanen eingestufte Personen.


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