In einem Strafverfahren ist der Trierer der Tatsache, auch Finder der Tatsache genannt, die Person oder Personen, die für die Entscheidung der Tatsachenfragen verantwortlich sind. Dies wird auch als Tatsachenfeststellung bezeichnet. In einem Schwurgerichtsverfahren ist der Tatsachenprüfer die Jury. Wenn es keine Geschworenen gibt, ist der Tatsachenprüfer der Richter. Bei vielen Arten von Anhörungen kann der Trier of fact ein Richter des Verwaltungsrechts, ein Ausschuss, eine Kommission oder ein Schiedsrichter sein. Der Trier of fact wird heute als ein älterer Begriff angesehen. Der Begriff "Tatsachenfinder" ist in jüngerer Zeit in Gebrauch gekommen. Sobald der Trierer der Tatsachen feststellt, was als die Wahrheit einer Angelegenheit angenommen wird, werden die rechtlichen Regeln auf diese Tatsachen angewandt. Ein Richter instruiert eine Jury über die auf den Fall anwendbaren rechtlichen Regeln. Diese Anweisungen umfassen auch die möglichen Ergebnisse. Zum Beispiel kann die Jury für den Plantiff oder die Jury für den Angeklagten befinden.