Thronfolgefolgefolge

Die Thronfolgefolgefolge ist die Reihenfolge, in der die Mitglieder der königlichen Familie bei Tod des regierenden Königs oder der regierenden Königin auf den Thron kommen würden.

Gegenwärtig ist der erste in der Reihe Charles, Prinz von Wales, gefolgt von seinem ältesten Sohn, Prinz William, Herzog von Cambridge, und dann Prinz Williams Sohn, Prinz Georg von Cambridge.

Traditionell kamen in der Erbfolge die Männer vor den Frauen. Das Gesetz wurde jedoch am 26. März 2015 geändert, so dass derzeit für Personen, die nach dem 28. Oktober 2011 geboren wurden, die Erbfolge nur nach dem Alter entschieden wird: ältere Kinder kommen vor jüngeren Kindern. Wenn jemand, der in der Thronfolge steht, ein Kind hat, kommt dieses Kind nach ihm und seinen älteren Kindern, aber vor allen anderen in der Thronfolge.

Ausgeschlossen von der Erbfolge sind Katholiken und uneheliche Kinder.

Fragen und Antworten

F: Wer ist der erste Anwärter auf den britischen Thron?


A: William, Prinz von Wales, ist derzeit der erste Anwärter auf den britischen Thron.

F: Welches System der Vererbung wird in der britischen Monarchie angewandt?


A: Die britische Monarchie verwendet ein System der Vererbung, das als absolute Primogenitur bezeichnet wird.

F: Wie hat sich das Gesetz über die Thronfolge am 26. März 2015 geändert?


A: Am 26. März 2015 wurde das Gesetz dahingehend geändert, dass für Personen, die nach dem 28. Oktober 2011 geboren wurden, die Erbfolge nur noch nach dem Alter bestimmt wird; ältere Kinder kommen vor jüngeren Kindern.

F: Wenn jemand, der in der Thronfolge steht, ein Kind hat, wo steht dieses Kind in Bezug auf die Thronfolge?


A: Wenn jemand, der in der Thronfolge steht, ein Kind bekommt, kommt dieses Kind nach ihm und seinen älteren Kindern, aber vor allen anderen in der Thronfolge.

F: Dürfen Katholiken Teil der Thronfolge der königlichen Familie sein?


A: Nein, Katholiken sind von der Erbfolge in der königlichen Familie ausgeschlossen.

F: Dürfen uneheliche Kinder Teil der Erbfolge der königlichen Familie sein?


A: Nein, uneheliche Kinder dürfen nicht Teil der Erbfolge der königlichen Familie sein.

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