F: Was ist die Definition einer britischen Prinzessin?
A: Eine britische Prinzessin ist eine Prinzessin, die den Titel einer Prinzessin des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland trägt.
F: Wer darf in Großbritannien den Titel "Prinzessin" und die Anrede "Königliche Hoheit" führen?
A: In Großbritannien darf der Titel "Prinzessin" und die Bezeichnung "Königliche Hoheit" nur für folgende Personen verwendet werden: die legitimen Töchter eines britischen Souveräns, die legitimen Enkelinnen in männlicher Linie eines britischen Souveräns, die Ehefrau eines britischen Prinzen.
F: Wer hat 1996 das Patentschreiben über die Verwendung der Bezeichnung "Königliche Hoheit" ausgestellt?
A: Königin Elizabeth II. hat am 21. August 1996 ein Patentschreiben über die Verwendung der Bezeichnung "Königliche Hoheit" ausgestellt.
F: Was war der Hauptzweck des 1996 ausgestellten Patentschreibens?
A: Der Hauptzweck des Patentschreibens bestand darin, festzulegen, dass eine Frau, die von einem Prinzen des Vereinigten Königreichs geschieden ist, keinen Anspruch mehr auf die Bezeichnung "Königliche Hoheit" hat.
F: Wie viele Frauen waren bisher von den 1996 erteilten Letters Patent betroffen?
A: Die 1996 ausgestellten Patentbriefe gelten bisher für zwei Frauen: Diana, Prinzessin von Wales, und Sarah, Herzogin von York.
F: Darf jede Frau, die von einem Prinzen des Vereinigten Königreichs geschieden wurde, die Anrede "Königliche Hoheit" verwenden?
A: Nein, jede Frau, die von einem Prinzen des Vereinigten Königreichs geschieden ist, hat gemäß dem von Königin Elisabeth II. ausgestellten Patentbrief keinen Anspruch mehr auf die Bezeichnung "Königliche Hoheit".
F: Wer außer britischen Prinzessinnen ist berechtigt, den Titel "Königliche Hoheit" zu führen?
A: Es wird nicht erwähnt, wer außer den britischen Prinzessinnen berechtigt ist, den Titel "Königliche Hoheit" zu führen, wie es im Text heißt.