Die Konvention von Buenos Aires (oder Konvention über literarisches und künstlerisches Urheberrecht) ist ein internationaler Urheberrechtsvertrag. Er wurde am 11. August 1910 in Buenos Aires unterzeichnet. Die Länder, die es unterzeichneten, verpflichteten sich, die Urheberrechte der anderen Länder zu respektieren. Damit ein Dokument unter diese Konvention fällt, muss seine Urheberrechtserklärung den richtigen Wortlaut haben. Häufig wird die Formulierung "Alle Rechte vorbehalten" (Spanisch: Todos los derechos reservados, portugiesisch: "Alle Rechte vorbehalten": Todos os direitos reservados) verwendet. Die Vereinigten Staaten verlangten jedoch nur den Namen des Autors und das Jahr, in dem das Werk veröffentlicht wurde.

Die folgenden Länder haben das Übereinkommen von Buenos Aires unterzeichnet: