UN-Antifolterkonvention

Das Übereinkommen gegen Folter ist ein von den Vereinten Nationen am 10. Dezember 1984 geschaffener völkerrechtlicher Menschenrechtsvertrag, der jede Art von Folter, jede grausame, unmenschliche und erniedrigende Bestrafung oder Behandlung, die die Würde der Person verletzt, verbietet. Die Konvention trat am 26. Juni 1987 in Kraft.

Die Konvention hat auch das Fakultativprotokoll, das es internationalen Organisationen für Menschenrechtsermittler ermöglicht, in den Gefängnissen eines Landes, das das Protokoll ratifiziert, Nachforschungen anzustellen, um zu erfahren, ob Folterungen oder unmenschliche Behandlungen oder Bestrafungen, die durch die Konvention verboten sind, durchgeführt werden.

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Fragen und Antworten

F: Was ist das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter?


A: Es handelt sich um einen von den Vereinten Nationen am 10. Dezember 1984 geschaffenen internationalen Menschenrechtsvertrag, der alle Arten von Folter, grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Bestrafung oder Behandlung, die die Würde des Menschen verletzt, verbietet.

F: Wann ist das Übereinkommen in Kraft getreten?


A: Das Übereinkommen ist am 26. Juni 1987 in Kraft getreten.

F: Wie viele Länder haben das Übereinkommen bis April 2022 ratifiziert?


A: Bis April 2022 haben 173 Länder das Übereinkommen ratifiziert.

F: Was ist das Fakultativprotokoll zur Anti-Folter-Konvention?


A: Das Fakultativprotokoll ermöglicht es nationalen oder internationalen Menschenrechtsorganisationen, in den Gefängnissen eines Landes, das das Protokoll ratifiziert hat, zu recherchieren und herauszufinden, ob dort Folter, unmenschliche Behandlungen oder Bestrafungen, die nach dem Übereinkommen verboten sind, stattfinden.

F: Wie viele Länder haben das Protokoll bis zum April 2022 ratifiziert?


A: Bis zum April 2022 haben 91 Länder das Protokoll ratifiziert.

F: Wer überwacht die Umsetzung des Übereinkommens gegen Folter?


A: Das Übereinkommen wird vom Ausschuss gegen Folter beaufsichtigt.

F: Was verbietet das Übereinkommen gegen Folter?


A: Das Übereinkommen gegen Folter verbietet alle Arten von Folter, jede grausame, unmenschliche und erniedrigende Bestrafung oder Behandlung, die die Würde des Menschen verletzt.

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