Einzelpostenveto (auch: Zeilen- oder Teilveto) bezeichnet die Befugnis des Präsidenten (oder eines leitenden Mitglieds der Exekutive), einzelne Abschnitte, Positionen oder Ausgaben eines Gesetzes abzulehnen (Veto), ohne das gesamte Gesetz zu kassieren. Während diese Macht auf Ebene vieler US-Bundesstaaten verbreitet ist, existiert sie auf Bundesebene derzeit nicht.
Anwendung in den Bundesstaaten
Die Mehrheit der US-Bundesstaaten räumt ihren Gouverneuren ein Einzelpostenveto ein, meist für Haushaltsgesetze und Ausgabenposten. Dort wird das Instrument regelmäßig eingesetzt, um einzelne "Pork‑Barrel"-Ausgaben oder aus Sicht des Gouverneurs unzulässige Zusätze zu streichen, ohne wichtige Teile eines Gesamtetats zu gefährden. Die konkrete Ausprägung und die Grenzen dieses Vetos variieren von Staat zu Staat.
Bundesebene und Verfassungsstreit
Auf Bundesebene konnte der Präsident der Vereinigten Staaten lange Zeit kein Einzelpostenveto ausüben. 1996 verabschiedete der Kongress ein Gesetz, das dem Präsidenten eine Form des Teilvetos einräumte (Line‑Item Veto Act). Bill Clinton erhielt vom Kongress der Vereinigten Staaten dadurch vorübergehend eine entsprechende Befugnis. Der Oberste Gerichtshof der USA erklärte diese Regelung jedoch 1998 in der Rechtssache Clinton v. City of New York für verfassungswidrig, weil sie nach Ansicht des Gerichts gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Gesetzgebungsverfahren verstieß.
Wesentliche verfassungsrechtliche Einwände beruhen auf dem sogenannten Presentment Clause des Grundgesetzes: Nach der US-Verfassung muss der Präsident ein vollständiges Gesetz entweder unterzeichnen oder ablehnen; die Möglichkeit, einzelne Teile nachträglich außer Kraft zu setzen, würde dem Präsidenten de facto legislativen Einfluss verschaffen und damit die vom Verfassungsrahmen vorgesehenen Checks and Balances aushöhlen.
Argumente für und gegen das Einzelpostenveto
- Argumente dafür: Befürworter betonen die praktische Nützlichkeit: Der Präsident könnte schädliche oder unnötige einzelne Ausgaben streichen, ohne ganze, politisch wichtige Gesetze zu blockieren. Das Instrument kann helfen, Haushalte zu entschlacken und Verschwendung zu begrenzen.
- Argumente dagegen: Kritiker warnen, dass ein Einzelpostenveto die Machtbalance zugunsten der Exekutive verschiebt. Es kann demokratisch legitimierte Kompromisse des Kongresses verändern und Anreize für den Präsidenten schaffen, politisch motiviert einzelne Posten zu streichen oder Gesetzgebungsergebnisse nach eigenem Gutdünken zu ändern.
Praktische Folgen und Reformoptionen
Nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs existiert auf Bundesebene kein verfassungskonformes Einzelpostenveto in der Form des Line‑Item Veto Act. Diskussionen über alternative Instrumente halten jedoch an. Mögliche Reformideen umfassen:
- Eine verfassungsrechtlich angepasste "Rescission"-Prozedur, bei der der Präsident Ausgabenvorschläge zur Streichung vorlegt, die aber nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kongresses wirksam werden.
- Stärkere Transparenz- und Prüfungsregeln zur besseren Kontrolle einzelner Ausgabepositionen durch den Kongress selbst.
- Vertragsrechtliche oder verfahrensrechtliche Mechanismen, die das Risiko einer Aushöhlung legislativer Entscheidungen verringern.
Fazit
Das Einzelpostenveto ist ein mächtiges Instrument mit klaren Vor- und Nachteilen: Auf Landesebene wird es vielfach genutzt, um Haushalte zu bereinigen; auf Bundesebene bleibt es aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken unzulässig. Der grundsätzliche Konflikt dreht sich um die Frage, wie sich Effizienz in der Haushaltsführung mit den verfassungsrechtlich garantierten Gewaltenkontrollen vereinbaren lässt. Debatten und Vorschläge für Kompromisslösungen dauern an, doch jede Änderung auf Bundesebene müsste verfassungskonform ausgestaltet werden.