Ein Magistrat ist ein Rechtsbeistand, der das Recht in einem Gericht verwaltet. Der Begriff wird in den verschiedenen Ländern unterschiedlich verwendet.
Im alten Rom war ein Magistrat einer der ranghöchsten Regierungsbeamten. Sie hatten richterliche und exekutive Befugnisse.
In einigen Teilen der Welt, wie z.B. in China, war ein Magistrat für die Verwaltung in einem bestimmten geographischen Gebiet zuständig. Heute ist ein Magistrat in einigen Gerichtsbarkeiten ein Gerichtsvollzieher, der Fälle vor einem niedrigeren Gericht verhandelt. Sie befassen sich gewöhnlich mit kleineren oder vorläufigen Angelegenheiten. In England und Wales gibt es zwei Arten von Richtern und Staatsanwälten: Friedensrichter und Bezirksrichter.