Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen

Das Bundesminsterium für innerdeutsche Beziehungen war ein Bundesministerium der Bundesrepublik Deutschland. Es war für alle Beziehungen mit der ostdeutschen Regierung zuständig. Denn die westdeutsche Regierung sagte, es sollte nur ein Deutschland geben. Dies bedeutete, dass sie das Auswärtige Amt nicht benutzen konnten, weil sie nicht zugeben konnten, dass Ostdeutschland ein fremdes Land war.

Das Ministerium wurde 1949 als Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen gegründet. Dieses Ministerium war auch für die Angelegenheiten der deutschen Länder östlich der Oder-Neiße-Linie, die zu Polen gehörten, zuständig. Das Ministerium wurde 1969 umbenannt, als Willy Brandt einen Vertrag mit Polen unterzeichnete, in dem es hieß, dass die westliche Grenze Polens an Oder und Neiße verlief. Dies war Teil von Willy Brandts Vorstellungen von der Ostpolitik. Zu dieser Zeit stand Polen unter einer kommunistischen Regierung. Sie konnten es nicht zulassen, dass Westdeutschland einen Vertrag über die Grenzen Ostdeutschlands unterzeichnete. Deshalb heißt es in dem Vertrag "die Westgrenze Polens" und nicht "die Grenze zwischen Deutschland und Polen".

Das Ministerium wurde 1991, etwa ein Jahr nach der deutschen Wiedervereinigung, abgeschafft, nachdem es bei der Umstellung auf ein Land geholfen hatte. Alle "innerdeutschen Angelegenheiten" fallen nun in den Aufgabenbereich des Innenministeriums. Der Innenminister ist jetzt auch Beauftragter für die neuen Bundesländer, um zu zeigen, dass es noch einiges an Arbeit gibt, um alle Länder gleich zu machen.

Der "BundesadlerZoom
Der "Bundesadler

Minister

Minister

Termstart

Termend

Partei

Jakob Kaiser

1949

1957

CDU

Ernst Lemmer

1957

1962

CDU

Rainer Barzel

1962

1963

CDU

Erich Mende

1963

1966

FDP

Johann Baptist Gradl

1966

CDU

Herbert Wehner

1966

1969

SPD

Egon Franke

1969

1982

SPD

Rainer Barzel

1982

1983

CDU

Heinrich Windelen

1983

1987

CDU

Dorothee Wilms

1987

1991

CDU

Veröffentlichungen

  • BMgF (Hrsg.): SBZ von A-Z, Deutscher Bundes-Verlag, Bonn, 1. bis 10. Aufl., 1953 bis 1966, ca. 500 Seiten.
  • BMgF (Hrsg.): Sowjetische Auffassungen zur Deutschlandfrage 1945 – 1954. Dargestellt nach amtlichen Dokumenten, Deutscher Bundes-Verlag, Bonn, 1954.
  • BMgF (Hrsg.): Wer ist wer in der SBZ? Ein biographisches Handbuch, Verlag für Internationalen Kulturaustausch, Berlin, 1958.
  • BMgF (Hrsg.): Die Situation der Jugend im kommunistischen Herrschaftssystem der SBZ Deutschlands in Bonner Berichte aus Mittel- und Ostdeutschland, Bonn – Berlin, 1960.
  • BMgF (Hrsg.): Die Bemühungen der Bundesrepublik um Wiederherstellung der Einheit Deutschlands durch gesamtdeutsche Wahlen. Dokumente und Akten. I. Teil, Oktober 1949 – Oktober 1953, Deutscher Bundes-Verlag, Bonn, 1958.

Fragen und Antworten

F: Wofür war das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen zuständig?


A: Das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen war für alle Beziehungen mit der ostdeutschen Regierung zuständig.

F: Warum konnte die westdeutsche Regierung nicht das Außenministerium für die Beziehungen zu Ostdeutschland nutzen?


A: Die westdeutsche Regierung konnte nicht auf das Außenministerium zurückgreifen, um mit Ostdeutschland zu verhandeln, weil sie nicht zugeben konnte, dass Ostdeutschland ein fremdes Land war.

F: Was hat Willy Brandt 1969 in Bezug auf die Ostpolitik getan?


A: 1969 unterzeichnete Willy Brandt einen Vertrag mit Polen, der besagte, dass die Westgrenze Polens entlang der Oder und der Neiße verlaufe, als Teil seiner Vorstellungen von Ostpolitik.

F: Warum bezog sich dieser Vertrag nur auf "die Westgrenze Polens" und nicht auf "die Grenze zwischen Deutschland und Polen"?


A: Dieser Vertrag bezog sich nur auf die "Westgrenze Polens" und nicht auf die "Grenze zwischen Deutschland und Polen", weil Polen zu dieser Zeit kommunistisch regiert wurde und es Westdeutschland nicht erlauben konnte, einen Vertrag über die Grenzen Ostdeutschlands zu unterzeichnen.

F: Wann wurde das Ministerium abgeschafft?


A: Das Ministerium wurde 1991, etwa ein Jahr nach der deutschen Wiedervereinigung, abgeschafft.

F: Wer ist jetzt für innerdeutsche Angelegenheiten zuständig?


A: Alle innerdeutschen Angelegenheiten fallen jetzt in den Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums.

F: Wie zeigt der Innenminister, dass es noch Arbeit gibt, um alle Staaten gleich zu machen?



A: Der Innenminister ist jetzt auch Beauftragter für die neuen Bundesländer, um zu zeigen, dass es noch einiges zu tun gibt, um alle Länder gleich zu machen.

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