Das Bundesminsterium für innerdeutsche Beziehungen war ein Bundesministerium der Bundesrepublik Deutschland. Es war für alle Beziehungen mit der ostdeutschen Regierung zuständig. Denn die westdeutsche Regierung sagte, es sollte nur ein Deutschland geben. Dies bedeutete, dass sie das Auswärtige Amt nicht benutzen konnten, weil sie nicht zugeben konnten, dass Ostdeutschland ein fremdes Land war.

Das Ministerium wurde 1949 als Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen gegründet. Dieses Ministerium war auch für die Angelegenheiten der deutschen Länder östlich der Oder-Neiße-Linie, die zu Polen gehörten, zuständig. Das Ministerium wurde 1969 umbenannt, als Willy Brandt einen Vertrag mit Polen unterzeichnete, in dem es hieß, dass die westliche Grenze Polens an Oder und Neiße verlief. Dies war Teil von Willy Brandts Vorstellungen von der Ostpolitik. Zu dieser Zeit stand Polen unter einer kommunistischen Regierung. Sie konnten es nicht zulassen, dass Westdeutschland einen Vertrag über die Grenzen Ostdeutschlands unterzeichnete. Deshalb heißt es in dem Vertrag "die Westgrenze Polens" und nicht "die Grenze zwischen Deutschland und Polen".

Das Ministerium wurde 1991, etwa ein Jahr nach der deutschen Wiedervereinigung, abgeschafft, nachdem es bei der Umstellung auf ein Land geholfen hatte. Alle "innerdeutschen Angelegenheiten" fallen nun in den Aufgabenbereich des Innenministeriums. Der Innenminister ist jetzt auch Beauftragter für die neuen Bundesländer, um zu zeigen, dass es noch einiges an Arbeit gibt, um alle Länder gleich zu machen.