Missouri-Vollversammlung


Die Generalversammlung von Missouri ist die staatliche Legislative des US-Bundesstaates Missouri. Die aus zwei Kammern bestehende Generalversammlung besteht aus einem 32-köpfigen Senat und einem Repräsentantenhaus mit 163 Mitgliedern. Die Amtszeit der Mitglieder beider Häuser der Generalversammlung ist begrenzt. Senatoren sind auf zwei Amtszeiten von jeweils vier Jahren beschränkt. Die Amtszeit der Abgeordneten ist auf vier zwei Jahre begrenzt. Für die Mitglieder beider Häuser beträgt diese insgesamt 8 Jahre. Die Generalversammlung tritt im State Capitol in Jefferson City zusammen.

Qualifikationen

Die Mitglieder des Repräsentantenhauses müssen 24 Jahre alt sein, um gewählt zu werden. Die Abgeordneten müssen außerdem zwei Jahre lang in Missouri wahlberechtigt sein und ein Jahr lang ihren Wohnsitz in dem Bezirk oder Distrikt haben, den sie vertreten sollen. Senatoren müssen das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit drei Jahren in Missouri wahlberechtigt sein. Sie müssen in dem Gebiet, das sie vertreten sollen, seit einem Jahr vor ihrer Wahl ansässig sein.

Sitzungen und Beschlussfähigkeit

Gemäß Artikel III, Abschnitt 20 der Verfassung von Missouri muss die Generalversammlung am ersten Mittwoch nach dem ersten Montag im Januar nach den allgemeinen Wahlen im Bundesstaat Missouri zusammenkommen (tagen). Sie vertagt sich am 30. Mai, ohne Berücksichtigung von Gesetzentwürfen nach 18.00 Uhr am ersten Freitag nach dem zweiten Montag im Mai. Nach 18.00 Uhr des ersten Freitags nach dem ersten Montag im Mai kann keine Bewilligungsvorlage mehr berücksichtigt werden. Wenn der Gouverneur nach der Vertagung einen Gesetzentwurf mit seinen Einwänden zurücksendet, wird die Generalversammlung automatisch am ersten Mittwoch nach dem zweiten Montag im September für einen Zeitraum von höchstens zehn Tagen erneut einberufen, um Gesetzentwürfe, gegen die ein Veto eingelegt wurde, zu prüfen.

Der Gouverneur kann die Generalversammlung jederzeit für maximal 60 Kalendertage zu einer Sondersitzung einberufen. Es können nur Themen berücksichtigt werden, die der Gouverneur in seiner Einberufung oder in einer Sonderbotschaft empfiehlt. Der Präsident Pro Tem und der Sprecher können auf Antrag von drei Vierteln der Mitglieder jeder Kammer eine 30-tägige Sondersitzung einberufen.

Weder die Kammer noch der Senat vertagen sich ohne Zustimmung der jeweils anderen Kammer für mehr als zehn Tage gleichzeitig. Sie dürfen an keinen anderen Ort gerufen werden als den, an dem die beiden Kammern tagen dürfen.

Als Teilzeitgesetzgeber ist die Vergütung bei der Generalversammlung gering. Die meisten Senatoren und Abgeordneten haben Arbeitsplätze außerhalb ihrer legislativen Pflichten. Die Gesetzgeber erhalten pro Legislativjahr 35.915 Dollar und erhalten 104 Dollar pro Tag als Spesen. Sie erhalten auch volle Gesundheitsversorgung.

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