Mätresse

Eine Mätresse ist die langfristige weibliche Sexualpartnerin und Begleiterin eines Mannes, die nicht mit ihm verheiratet ist. Dieser Begriff wird insbesondere dann verwendet, wenn der Mann mit einer anderen Frau verheiratet ist. Die Beziehung ist in der Regel stabil; das Paar lebt jedoch nicht offen zusammen. Auch ist die Beziehung in der Regel, aber nicht immer, geheim. Ziemlich oft zahlt der Mann einen Teil der Lebenshaltungskosten der Frau. Eine Geliebte hat keine rechtliche Beziehung zu dem Mann, was den Unterschied zum Status einer Konkubine ausmacht.

Der Begriff kann auch verwendet werden, um die "andere" Begleitperson in einer weiblichen gleichgeschlechtlichen Ehe zu beschreiben. Ebenso kann eine Frau mit einem Mann verheiratet sein und eine eigene Geliebte haben.

Madame de Pompadour, die Mätresse von König Ludwig XV. von Frankreich, um 1750Zoom
Madame de Pompadour, die Mätresse von König Ludwig XV. von Frankreich, um 1750

Definition

Historisch gesehen wurde der Begriff für Frauen verwendet, die sich einen bequemen Lebensstil leisten konnten, weil ein wohlhabender Mann dies finanzierte, damit sie ihm für sein sexuelles Vergnügen zur Verfügung steht. Eine solche Frau konnte sich zwischen den Rollen einer Mätresse und einer Kurtisane bewegen. Heute wird das Wort "Mätresse" jedoch vor allem für die weibliche Begleiterin eines Mannes verwendet, der mit einer anderen Frau verheiratet ist; bei einem unverheirateten Mann ist es üblich, von einer "Freundin" zu sprechen.

Die historisch bekanntesten und am besten erforschten Mätressen sind die königlichen Mätressen der europäischen Monarchen, zum Beispiel Madame de Pompadour. An den Höfen Europas, insbesondere in Versailles und Whitehall im 17. und 18. Jahrhundert, hatte eine Mätresse oft große Macht und großen Einfluss. Ein König könnte zahlreiche Mätressen haben, aber eine einzige "Lieblingsmätresse" oder "offizielle Mätresse" (französisch "maîtresse en titre"), wie bei Ludwig XV. und Madame de Pompadour.


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