Diese Klassifikation wurde in Anlehnung an die von 1967 erstellt und bezieht sich auf ein Qualifikationsniveau (Verantwortung in der Beschäftigung).
Ebene V
Personal mit einer Tätigkeit, für die normalerweise ein Ausbildungsniveau erforderlich ist, das dem Brevet d'études professionnelles (BEP) oder dem Certificat d'aptitude professionnelle (CAP) und, bei Gleichwertigkeit, dem Certificat de formation professionnelle des adultes (CFPA) entspricht.
Dieses Niveau entspricht einer vollständigen Qualifikation für die Ausübung einer bestimmten Tätigkeit mit der Fähigkeit, die damit verbundenen Instrumente und Techniken anzuwenden. Diese Tätigkeit beinhaltet vor allem die Ausführung einer Arbeit, die innerhalb der Grenzen der damit verbundenen Techniken selbständig ausgeführt werden kann.
Ebene IV
Bedienstete mit einer Kontrolltätigkeit oder hochqualifizierte Arbeitskräfte, die ein Ausbildungsniveau nachweisen können, das dem des brevet professionel (BP), des brevet de technicien (BT), eines Baccalauréat professionel oder eines Baccalauréat technologique entspricht.
Ein Grad des Niveaus IV erfordert mehr theoretisches Wissen als das vorherige Niveau. Bei dieser Tätigkeit handelt es sich vor allem um technische Arbeiten, die selbständig durchgeführt werden können und/oder ein Executive Coaching (Kontrolle) beinhalten.
Ebene III
Mitarbeiter mit einem Arbeitsplatz, für den normalerweise ein Diplôme universitaire de technologie (DUT) oder ein Brevet de technician supérieur (BTS) oder ein Abschluss eines Hochschulstudiums erforderlich ist. Ein Grad der Stufe III entspricht dem Wissens- und Fähigkeitsniveau, wobei allerdings die Kenntnisse der wissenschaftlichen Grundlagen der betreffenden Bereiche fehlen. Die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse gewährleisten, dass man in der Lage ist, selbständig oder unabhängig zu arbeiten und Verantwortung für Design und/oder Coaching und/oder Management zu übernehmen.
Stufe II
Mitarbeiter mit einer Tätigkeit im mittleren Management, die normalerweise eine Ausbildung auf Bachelor-Niveau oder einen Master-Abschluss im ersten Jahr erfordert.
Auf dieser Ebene bedeutet die Ausübung eines Arbeitsvertrages oder der Selbständigkeit die Kenntnis der wissenschaftlichen Grundlagen der Tätigkeit, was im Allgemeinen zu einer Autonomie bei der Ausübung dieser Tätigkeit führt.
Stufe I
Mitarbeiter mit einer Tätigkeit im mittleren Management, die normalerweise eine Ausbildung über dem ersten Jahr des Master-Abschlusses erfordert.
Zusätzlich zu fundierten Kenntnissen der wissenschaftlichen Grundlagen der Arbeit erfordert eine Stufe I Kenntnisse in Prozessgestaltung und Forschung.