Primogenitur
Primogenitur bezieht sich auf das System der Vererbung durch den Erstgeborenen, in der Regel den ältesten Sohn. Im feudalen England und in anderen Rechtssystemen behält der rechtmäßige erstgeborene Sohn das primäre Recht, Eigentum zu erben. Er wird gegenüber allen Töchtern, jüngeren Söhnen und sogar älteren unehelichen Söhnen bevorzugt. Es gilt die Regel, dass der Älteste immer den ersten Anspruch hat. Wenn es keinen Sohn gibt, erbt jede der Töchter einen gleichen Anteil des Vermögens. Wenn keine Kinder vorhanden sind, wird der Besitz oft an den ältesten Bruder vererbt. Bei Geschwistern erben die Söhne vor den Töchtern und so weiter. Primogenitur ist lateinisch für "Erstgeborener".