Das Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach (deutsch: Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach) entstand 1809, als die ernestinischen Herzogtümer Sachsen-Weimar und Sachsen-Eisenach formell zu einem Staat vereinigt wurden. Die beiden Herzogtümer hatten seit 1741, als die Linie Sachsen-Weimar-Eisenach ausgestorben war, denselben Herrscher. 1815 wurde es ein Großherzogtum.
1877 wurde das Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach offiziell zum Großherzogtum Sachsen, aber dieser Name wurde nicht oft verwendet. Das Großherzogtum wurde 1918 zusammen mit den anderen deutschen Monarchien abgeschafft, und das Land schloss sich mit anderen zum neuen Bundesland Thüringen in der Weimarer Republik zusammen.
Großherzoglicher Volltitel war Großherzog von Sachsen-Weimar-Eisenach, Landgraf in Thüringen, Markgraf von Meißen, Fürstlicher Graf von Henneberg, Herr von Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg.
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