Der Warschauer Vertrag (deutsch: Warschauer Vertrag) ist ein Vertrag zwischen Westdeutschland und der Volksrepublik Polen. Er wurde am 7. Dezember 1970 unterzeichnet und am 17. Mai 1972 vom Deutschen Bundestag ratifiziert.

In dem Vertrag verpflichteten sich beide Seiten zur Gewaltlosigkeit und akzeptierten die bestehende Grenze - die Oder-Neiße-Linie. Dies war damals ein sehr heikles Thema, da Polen befürchtete, dass eines Tages eine deutsche Regierung Anspruch auf einen Teil des Gebiets erheben würde, das Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg verloren hatte. Polen übernahm dieses Gebiet, um Ostpolen zu ersetzen, das die Sowjetunion 1939 erobert hatte. Ein großer Teil dieses Landes lag östlich der Curzon-Linie, und Polen behielt es nach dem Polnisch-Sowjetischen Krieg (1919-1921).

Bundeskanzler Willy Brandt wurde von der konservativen CDU/CSU-Opposition, die sich in der Tat für eine solche Forderung aussprach, heftig kritisiert und beschuldigte ihn, deutsche Interessen aufzugeben. Die Oder-Neiße-Linie wurde durch ein wiedervereinigtes Deutschland im deutsch-polnischen Grenzvertrag vom 14. November 1990 bekräftigt.

Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrags galt er in der BRD nicht als das letzte Wort an der Grenze, denn Artikel IV stellte fest, dass frühere Verträge wie das Potsdamer Abkommen durch dieses letzte Abkommen nicht ersetzt wurden, so dass die Bestimmungen dieses Vertrags durch einen endgültigen Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Alliierten des Zweiten Weltkriegs, wie im Potsdamer Abkommen vorgesehen, geändert werden konnten.