Bundessozialgericht: Aufgaben, Zuständigkeit & Geschichte

Bundessozialgericht in Kassel: Überblick zu Aufgaben, Zuständigkeit, Verfahrenswegen und historischer Entwicklung der Rechtsprechung in Sozialversicherungsfragen.

Autor: Leandro Alegsa

Das Bundessozialgericht ist das oberste deutsche Bundesberufungsgericht für Sozialversicherungssachen. Das Gericht wurde am 11. September 1954 geschaffen, um Fälle der gesetzlichen Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und der Arbeitsunfallversicherung zu verhandeln. Diese Verfahren beginnen in der Regel bei den Sozialgerichten, dann bei den Landessozialgerichten, bevor die Fälle beim Bundessozialgericht enden.

Das Bundessozialgericht hat seinen Sitz in der Stadt Kassel.

Aufgaben

Das Bundessozialgericht entscheidet vorrangig über Rechtsfragen des Sozialrechts. Zu seinen zentralen Aufgaben gehören:

  • Rechtsfortbildung: Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und Herstellung einheitlicher Rechtsprechung im Sozialrecht.
  • Revisionsrecht: Überprüfung von Urteilen der Landessozialgerichte, insbesondere in rechtlicher Hinsicht (kein vollständiges Tatsachenverfahren).
  • Entscheidung in letzter Instanz: Als oberstes Gericht für den Bereich Sozialversicherung ist es die letzte Instanz für viele sozialrechtliche Streitigkeiten.
  • Publikation von Entscheidungen: Veröffentlichung wichtiger Urteile, die als Orientierung für Gerichte, Verwaltung und Praxis dienen.

Zuständigkeit

Das Gericht ist zuständig für Streitigkeiten aus dem Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung und des öffentlichen Sozialrechts. Dazu zählen insbesondere Verfahren, die sich aus den Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB) ergeben, etwa in Fragen der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung sowie weiterer staatlicher Leistungen des Sozialrechts. Verfahren gelangen in der Regel über den Weg Sozialgericht → Landessozialgericht zur Revision oder Berufung beim Bundessozialgericht.

Aufbau und Arbeitsweise

Das Bundessozialgericht ist in mehrere Senate gegliedert, die jeweils bestimmte Fachgebiete des Sozialrechts betreuen. Jeder Senat entscheidet in Kollektivbesetzung; in die Besetzung gehen Berufsrichter und ehrenamtliche Richter ein. Die mündlichen Verhandlungen sind in der Regel öffentlich, und die Entscheidungen werden schriftlich begründet. Das Gericht prüft vor allem Rechtsfragen; neue Tatsachen werden nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt.

Verfahrensweg und Bedeutung der Entscheidungen

Die meisten sozialrechtlichen Streitfälle beginnen bei den Sozialgerichten; mit der Berufung werden sie an die Landessozialgerichte weitergeleitet. Gegen deren Urteile kann unter bestimmten Voraussetzungen Revision beim Bundessozialgericht eingelegt werden. Die Entscheidungen des Bundessozialgerichts haben für die Auslegung des Sozialrechts große Bedeutung und tragen wesentlich zur einheitlichen Anwendung der gesetzlichen Regelungen bei. Sie werden in amtlichen Sammlungen und Datenbanken veröffentlicht und dienen als Referenz für Gerichte, Behörden, Verbände und Rechtsanwälte.

Geschichte und Sitz

Gegründet wurde das Bundessozialgericht am 11. September 1954 als Reaktion auf die Notwendigkeit einer einheitlichen höchstrichterlichen Kontrolle sozialrechtlicher Fragen in der Bundesrepublik. Sein Sitz befindet sich in der Stadt Kassel. Von dort aus prägt das Gericht seit Jahrzehnten die Entwicklung des Sozialrechts in Deutschland.

Praktische Hinweise

  • Verfahrensbeteiligte sind in der Regel die Parteien (z. B. Versicherte, Leistungsträger) und ihre Rechtsvertreter.
  • Die Zulassung einer Revision zum Bundessozialgericht kann an Voraussetzungen geknüpft sein; nicht jeder Fall wird in die letzte Instanz gelangen.
  • Aktuelle Entscheidungen und Hinweise des Gerichts sind online verfügbar und werden regelmäßig in juristischen Fachzeitschriften und Datenbanken ausgewertet.

Das Bundessozialgericht ist damit eine zentrale Institution der Rechtsstaatlichkeit im Bereich des Sozialrechts: Es sorgt für Rechtsklarheit, sichert die einheitliche Anwendung sozialrechtlicher Vorschriften und gibt Orientierung für die Praxis.

Bundessozialgericht, Kassel Zoom
Bundessozialgericht, Kassel

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  • Offizielle Homepage


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Fragen und Antworten

F: Was ist das Bundessozialgericht?


A: Das Bundessozialgericht ist das oberste deutsche Berufungsgericht für Sozialversicherungssachen.

F: Wann wurde das Bundessozialgericht geschaffen?


A: Das Bundessozialgericht wurde am 11. September 1954 gegründet.

F: Für welche Arten von Fällen ist das Bundessozialgericht zuständig?


A: Das Bundessozialgericht verhandelt über Fälle der gesetzlichen Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und der Berufsunfallversicherung.

F: Wie gelangen die Fälle normalerweise zum Bundessozialgericht?


A: Die Fälle beginnen in der Regel bei den Sozialgerichten, dann bei den Landessozialgerichten, bevor sie beim Bundessozialgericht landen.

F: Wo befindet sich das Bundessozialgericht?


A: Das Bundessozialgericht hat seinen Sitz in Kassel, Deutschland.

F: Wer kann eine Klage beim Bundessozailgericht einreichen?


A: Jeder, der eine Streitigkeit im Zusammenhang mit der gesetzlichen Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung oder der Berufsunfallversicherung hat, kann beim Bundessozailercht Klage einreichen.


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