Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafrecht. Er ist einer der sechs obersten Gerichtshöfe in Deutschland.
- The Bundesverfassungsgericht (Federal Constitutional Court),
- Das Bundesarbeitsgericht (Bundesarbeitsgericht),
- der Bundesfinanzhof (Bundesfinanzhof),
- das Bundessozialgericht und
- das Bundesverwaltungsgericht (Bundesverwaltungsgericht)
sind die anderen Obersten Gerichte. Sie hören nur Fälle aus ihren Rechtsgebieten. Keines der obersten Gerichte kann Berufung einlegen, es sei denn, die Menschenrechte einer Person werden berührt, was vom Bundesverfassungsgericht zu entscheiden ist.
Geschichte
Der Bundesgerichtshof wurde 1950 gegründet. Sein Sitz befand sich im alten Schloss des "Erb-Großherzogs" (des Thronfolgers) von Hessen in Karlsruhe.
Ein weiterer Teil, die 5. Strafkammer, ist in der Villa Sack in Leipzig untergebracht. Die Idee war, das gesamte Gericht nach der Wiedervereinigung dorthin zu verlegen. Da die Richter nicht umziehen wollten, wurde stattdessen nur die 5. Strafkammer von Berlin nach Leipzig verlegt.
Früher traf sich die 5. Division in West-Berlin, damit Berufungsfälle in der Stadt verhandelt werden konnten, ohne Kriminelle quer durch die DDR bringen zu müssen. Auch das Bundesverwaltungsgericht bezog am 22. August 2002 den Sack der Villa.
Gerichtsgebäude
Neues Hauptquartiergebäude
Organisation
Der BGH ist in "Senate" unterteilt. Jeder Senat hat einen Richter als Vorsitzenden und vier Beisitzer.
Es gibt
- zwölf zivile Berufungsgerichte;
- fünf Berufungsgerichte für Strafsachen (einschließlich des in Leipzig ansässigen); und
- acht Fachsenate . Diese befassen sich mit
- Landwirtschaftliche Angelegenheiten;
- Fürsprecher (Rechtsanwälte und Juristen);
- Notarielle Angelegenheiten;
- Angelegenheiten von Patentanwälten;
- Buchhalterische Angelegenheiten;
- Steuerberaterstreitigkeiten, nicht aber Steuerstreitigkeiten, die vom Bundesfinanzhof in München behandelt werden;
- Kartell-Senat;
- Angelegenheiten, die die Arbeit für die Bundesregierung betreffen, mit Ausnahme des Militärdienstes, der vom Bundesverwaltungsgericht behandelt wird.
Geschäftsverteilung
Zivilrechtliche Berufungsgerichte
Welcher Senat einen Fall anhört, hängt davon ab, worüber gestritten wird.
I. Urheberrechte, Markenrechte, unlauterer Wettbewerb
II. Gesellschaftsrecht
III. Haftung der Regierung
IV. Erb- und Versicherungsrecht
V. Eigentumsrecht
VI. "Deliktsrecht" Entschädigung nach rechtswidriger unerlaubter Handlung
VII. Planungs- und Baugesetze und -vorschriften sowie Verträge
VIII. Verbraucher- und Mietrecht
IX. Handlungen von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Insolvenzrecht
X. Patent- und Geschmacksmusterrecht, "Sortenschutz" (d.h. Schutz von Pflanzenarten, die ein Züchter angebaut hat),
Xa. Patentrecht, Reisevertragsrecht
XI. Bankenrecht, Kredit- und Börsenrecht
XII. Familienrecht und Gewerbemietrecht
Kriminelle Abteilungen
In den Strafsenaten werden Fälle aus den 24 Oberlandesgerichten verhandelt: Oberlandesgerichte. Welcher Senat zuständig ist, hängt davon ab, von welchem Gericht die Berufung kommt.
1. Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg und Stuttgart sowie Bundeswehrverbrechen und Vergehen gegen die Landesverteidigung, Steuerrecht;
2. Frankfurt am Main, Jena, Koblenz und Köln;
3. Celle, Düsseldorf, Oldenburg und Schleswig sowie Verbrechen gegen die Staatssicherheit;
4. Hamm, Naumburg, Rostock, Saarbrücken und Zweibrücken sowie Verkehrsdelikte;
5. (mit Sitz in Leipzig): Oberlandesgericht Berlin und die Oberlandesgerichte von Brandenburg, Braunschweig, Bremen, Dresden und Hamburg sowie Steuer- und Zolldelikte.
Präsidenten des Bundesgerichtshofs
Nein. | Name | Geburt und Tod | Beginn der Amtszeit | Ende der Amtszeit |
1 | Dr. h.c. Hermann Weinkauf | 10. Februar 1894 - 9. Juli 1981 | 1. Oktober 1950 | 31. März 1960 |
2 | Dr. Dr. Dr. h.c. Bruno Heusinger | 2. März 1900 - 3. August 1987 | 1. April 1960 | 31. März 1968 |
3 | Dr. Dr. Dr. h.c. Robert Fischer | 22. August 1911 - 4. März 1983 | 1.April 1968 | 30. September 1977 |
4 | Prof. Dr. Gerd Pfeiffer | 22. Dezember 1919 - 1. Februar 2007 | 1. Oktober 1977 | 31. Dezember 1987 |
5 | Prof. Dr. Walter Odersky | * 17. Juli 1931 | 1. Januar 1988 | 31. Juli 1996 |
6 | Dr. h.c. Karlmann Geiß | * 31. Mai 1935 | 1. August 1996 | 31. Mai 2000 |
7 | Prof. Dr. Günter Hirsch | * 30. Januar 1943 | 15. Juli 2000 | 31. Januar 2008 |
8 | Prof. Dr. Klaus Tolksdorf | * 14. November 1948 | 1. Februar 2008 |
Fragen und Antworten
F: Was ist der Bundesgerichtshof?
A: Der Bundesgerichtshof ist das höchste deutsche Gericht für Zivil- und Strafrecht.
F: Wie viele Oberste Gerichtshöfe gibt es in Deutschland?
A: Es gibt fünf Oberste Gerichtshöfe in Deutschland.
F: Welches sind die anderen vier obersten Gerichtshöfe in Deutschland?
A: Die anderen vier obersten Gerichtshöfe sind das Bundesarbeitsgericht, der Bundesfinanzhof, das Bundessozialgericht und das Bundesverwaltungsgericht.
F: Mit welcher Art von Fällen befassen sich die Obersten Gerichtshöfe?
A: Jedes Oberste Gericht verhandelt über Fälle aus seinem Rechtsgebiet.
F: Kann man gegen ein Urteil eines der Obersten Gerichte Berufung einlegen?
A: Nein, es gibt keine Berufung bei einem der obersten Gerichte, es sei denn, die Menschenrechte einer Person sind betroffen.
F: Welche Art von Fällen fällt in die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts?
A: Fälle, in denen es um die Verletzung von Menschenrechten geht, fallen in die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts.
F: Was ist die Rolle des Bundesverfassungsgerichts?
A: Das Bundesverfassungsgericht ist für die Entscheidung zuständig, ob die Menschenrechte einer Person verletzt wurden oder nicht.