Regionale Parlamente Russlands sind die gesetzgebenden/parlamentarischen Machtorgane in den Regionen Russlands (Republiken, Krais, Oblasten, Autonome Okrugs und Föderale Städte Moskau und St. Petersburg), die unterschiedliche Namen haben, die in den Medien oft gemeinsam als regionale Parlamente bezeichnet werden.
Die föderale Struktur Russlands umfasst 83 Regionalparlamente. Das größte Regionalparlament ist die Staatsversammlung von Baschkortostan, die aus 120 Abgeordneten besteht. Das kleinste ist die Versammlung der Abgeordneten des Autonomen Kreises der Nenzen, die aus 11 Abgeordneten besteht.
Begriff, Aufbau und Benennung
Regionalparlamente sind in der Regel einkammerig (unicameral). Ihr offizieller Name variiert je nach Föderationssubjekt und kann z. B. Duma, Gesetzgebende Versammlung, Staatsrat, Versammlung der Abgeordneten, Volksversammlung oder lokale Bezeichnungen in der jeweiligen Landessprache (z. B. „Il Tumen“ in Jakutien) lauten. Die genaue Zahl der Abgeordneten, die Bezeichnung und die Arbeitsweise werden durch regionale Gesetze und die jeweilige Verfassung beziehungsweise Charta des Subjekts festgelegt.
Aufgaben und Befugnisse
- Gesetzgebung innerhalb der regionalen Zuständigkeiten: Verabschiedung regionaler Gesetze, Verordnungen und Ergänzungen zur regionalen Charta oder Verfassung.
- Haushalt und Finanzen: Verabschiedung des regionalen Haushaltsplans und Kontrolle über dessen Ausführung.
- Kontrolle der Exekutive: parlamentarische Kontrolle über die regionalen Behörden und staatlichen Stellen, Möglichkeit von Anfragen und Untersuchungsausschüssen.
- Bestätigung und Abberufung: in vielen Regionen Mitwirkung bei der Bestätigung oder Absetzung von Mitgliedern der regionalen Regierung oder bei der Ernennung von Beamten.
- Vertretung in der föderalen Ebene: Das regionale Parlament benennt in der Regel einen Vertreter in den Föderationsrat (oberes Haus der föderalen Gesetzgebung).
- Grundsatzfragen: Änderung der regionalen Verfassung/Charta, Genehmigung von Vereinbarungen mit anderen Gebietskörperschaften und dem Bund in den erlaubten Bereichen.
Wahlrecht, Amtszeit und Zusammensetzung
Die Abgeordneten werden durch regionale Wahlen bestimmt. Wahlordnungen unterscheiden sich: verbreitet sind Mischsysteme, die sowohl Verhältniswahl über Parteilisten als auch Direktmandate in Wahlkreisen kombinieren; andere Regionen nutzen ausschließlich Verhältnis- oder Mehrheitswahlsysteme. Die Amtszeiten der Abgeordneten betragen in den Regionen meist vier oder fünf Jahre; genaue Fristen legt das jeweilige Regionalrecht fest.
Größenordnung und Verteilung
Die Anzahl der Abgeordneten variiert stark: wie oben erwähnt reicht die Spanne derzeit von 11 bis 120 Mitgliedern. Viele Regionalparlamente liegen im Bereich von etwa 30 bis 70 Abgeordneten. Die konkrete Sitzzahl wird durch regionale Gesetze bestimmt und kann bei Sitzreformen oder gesetzlichen Änderungen angepasst werden.
Verhältnis zum föderalen Recht
Regionale Parlamente erlassen Gesetze innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs, müssen aber mit der Verfassung der Russischen Föderation und den Bundesgesetzen in Einklang stehen. Im Konfliktfall haben föderale Normen Vorrang.
Besonderheiten
- Republiken haben oft eigene Verfassungen und größere kulturelle oder sprachliche Autonomie; ihre Parlamente spielen eine wichtige Rolle bei der Wahrung regionaler Besonderheiten.
- Einige Regionen verwenden traditionelle oder historisch geprägte Bezeichnungen für ihre Parlamente, die lokale Identität ausdrücken.
- Die Zusammensetzung und parteipolitische Mehrheiten regionaler Parlamente können großen Einfluss auf regionale Politik, Haushaltspolitik und die Auswahl föderaler Vertreter haben.
Für detaillierte Angaben zu Namen, Sitzzahl, Wahlmodus und aktuellen Mandatsverteilungen empfiehlt es sich, die jeweils offiziellen Websites der regionalen Parlamente oder die regionalen Gesetze zu konsultieren, da sich Regelungen und Zahlen ändern können.