Das Elisabethkreuz ist eine Auszeichnung innerhalb des britischen Ehrensystems, die an die nächsten Angehörigen eines Mannes oder einer Frau im Dienst vergeben wird, der bzw. die seit dem 1. Januar 1949 infolge feindlicher Aktionen oder von Terrorismus ums Leben gekommen ist. Die Auszeichnung wurde 2009 eingeführt und dient nicht als Tapferkeitsauszeichnung, sondern als öffentliche Anerkennung des Opfers und als Zeichen des Gedenkens für die Hinterbliebenen.

Bestandteile und Gestaltung

Die Auszeichnung besteht aus einem silbernen Kreuz mit vier gleichen Armen; am Ende jedes Arms befindet sich eine Blume, die die vier Länder des Vereinigten Königreichs symbolisiert. Hinter dem Kreuz ist ein Lorbeerkranz angeordnet, der als traditionelles Symbol für Ehre und Erinnerung dient. Auf der Rückseite der Medaille ist der Name der verstorbenen Person eingraviert. Zusätzlich zur größeren Medaille wird eine Miniaturversion für den Alltag (Tageskleidung) mitgeliefert. Zur Auszeichnung gehört außerdem eine Gedenkrolle (Memorial Scroll), die den Namen der verstorbenen Person und den Zeitpunkt ihres Todes nennt und die Unterschrift der Königin trägt.

Berechtigte Personen und Verleihung

Das Elisabethkreuz wird ausschließlich an die nächsten Angehörigen des Verstorbenen verliehen. Unter den nächsten Angehörigen versteht man üblicherweise Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Eltern und enge Angehörige; nähere Kriterien legt die zuständige Behörde fest. Die Auszeichnung wird in der Regel in einer offiziellen Zeremonie durch einen Vertreter der Krone oder einen hohen Militärangehörigen überreicht.

Symbolik und Stellung im Ehrensystem

Das Elisabethkreuz ist die jüngste Medaille, Ehrung oder Auszeichnung, die den Namen eines regierenden Monarchen des Vereinigten Königreichs trägt, seit dem Georgskreuz. Es soll primär Trost und Anerkennung für die Hinterbliebenen ausdrücken und das Andenken an diejenigen bewahren, die im Dienst ums Leben gekommen sind.

Trageweise und rechtliche Hinweise

Die Medaille ist ausdrücklich für das Tragen durch die jeweiligen nächsten Angehörigen vorgesehen; das Tragen durch andere Personen ist nicht vorgesehen und wird als unzulässig angesehen. Die Übergabe der Gedenkrolle und der Medaille ist persönlich und nicht übertragbar, damit das Zeichen des Gedenkens in die Obhut der Familien fällt.

Wichtig: Das Elisabethkreuz ist keine Auszeichnung für Tapferkeit. Es ist ein staatliches Zeichen des Gedenkens und der Anerkennung des verlorenen Dienstes sowie der Belastung, die Hinterbliebene erlitten haben.