Europäische Menschenrechtskonvention

Die Länder, die Mitglieder des Europarates sind, haben sich auf bestimmte Punkte geeinigt, die in einem Dokument zur Gewährleistung der Menschenrechte in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgehalten sind. Diese Punkte wurden zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. In ihrer kürzeren Form ist sie die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK). Mit der Konvention wurde auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) geschaffen, und das Urteil dieses Gerichtshofs hat durch seinen Artikel 46 Rechtskraft.

Die EMRK wurde am 4. November 1950 verfasst.

Die EMRK hat viele Protokolle verfasst, z.B.: Protokoll Nr. 2 für das Recht auf Bildung, Protokoll Nr. 12 gegen jede Diskriminierung auch durch öffentliche Behörden und Protokoll Nr. 13 für die vollständige Abschaffung der Todesstrafe. Protokolle sind Regelwerke. Alle Mitgliedsländer müssen diese Regeln befolgen.

Der EGMR kann über Beschwerden oder Fälle, die bei ihm eingehen, entscheiden. Wenn eine Person der Meinung ist, dass ein europäisches Land ihre Menschenrechte verletzt hat, kann diese Person die Angelegenheit vor die Richter des EGMR bringen. Die Richter hören sich die Beschwerde an und fällen ihre Entscheidungen. Diese Entscheidungen müssen von den Regierungen der Länder befolgt werden.

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Fragen und Antworten

F: Was ist die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)?


A: Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein Dokument, das zur Gewährleistung der Menschenrechte geschaffen wurde. Es wurde vom Europarat vereinbart und auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verfasst.

F: Wann wurde die EMRK verfasst?


A: Die EMRK wurde am 4. November 1950 verfasst.

F: Was ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)?


A: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde durch die EMRK eingerichtet und ist befugt, über Beschwerden oder Fälle zu entscheiden, die an ihn herangetragen werden.

F: Was ist der Zweck der Protokolle der EMRK?


A: Die Protokolle der EMRK sind Regelwerke, die bestimmte Rechte und Freiheiten festlegen, wie das Recht auf Bildung und die Abschaffung der Todesstrafe.

F: Welche Rechtskraft haben die Entscheidungen des EGMR?


A: Die Entscheidungen des EGMR sind rechtskräftig, da sie sich auf Artikel 46 der EMRK stützen.

F: Was kann eine Person tun, wenn sie der Meinung ist, dass ein europäisches Land ihre Menschenrechte missachtet hat?


A: Eine Person, die der Meinung ist, dass ein europäisches Land ihre Menschenrechte verletzt hat, kann sich an die Richter des EGMR wenden, die sich die Beschwerde anhören und eine Entscheidung treffen werden. Die Entscheidung muss von der Regierung des Landes befolgt werden.

F: Müssen alle Mitgliedsländer die in den EGMR-Protokollen festgelegten Regeln befolgen?


A: Ja, alle Mitgliedsländer müssen die in den EMRK-Protokollen festgelegten Regeln befolgen.

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