Der Europarat (französisch: Conseil de l'Europe, deutsch: Europarat) ist eine internationale Organisation von 47 Mitgliedsstaaten in der europäischen Region. Einer seiner ersten Erfolge war die Europäische Menschenrechtskonvention von 1950, die als Grundlage für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte dient.
Der Sitz des Europarates befindet sich in Straßburg an der deutsch-französischen Grenze. Der ursprüngliche Treffpunkt war der Universitätspalast der Stadt. Das Palais de l'Europe, etwa zwei Kilometer vom Stadtzentrum entfernt, hat seinen Platz eingenommen. Die Mitgliedschaft steht allen europäischen Demokratien offen, die das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit akzeptieren und ihren Bürgern grundlegende Menschenrechte, Bürgerrechte und Freiheiten sowie die Achtung der Rechte von Minderheitengruppen garantieren.
Der Europarat darf nicht mit dem Rat der Europäischen Union oder dem Europäischen Rat verwechselt werden, da er eine separate Organisation und nicht Teil der Europäischen Union ist. Aber alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind auch die Mitgliedsstaaten des Europarates.

