Die Deutsche Nationalbibliothek (Deutsche Nationalbibliothek, abgekürzt DNB) ist die Zentralbibliothek und das nationalbibliographische Zentrum für die Bundesrepublik Deutschland. Ihre Aufgabe ist es, alle deutschsprachigen und deutschsprachigen Publikationen ab 1913, ausländische Publikationen über Deutschland, Übersetzungen deutscher Werke sowie die zwischen 1933 und 1945 im Ausland erschienenen Werke deutschsprachiger Emigranten zu sammeln, zu archivieren, zu dokumentieren, bibliographisch zu verzeichnen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Deutsche Nationalbibliothek pflegt kooperative Außenbeziehungen auf nationaler und internationaler Ebene. So ist sie beispielsweise der führende Partner bei der Entwicklung und Pflege bibliographischer Regeln und Standards in Deutschland und spielt eine bedeutende Rolle bei der Entwicklung internationaler Bibliotheksstandards. Die Zusammenarbeit mit Verlagen ist für die Deutsche Bücherei Leipzig seit 1935, für die Deutsche Bibliothek Frankfurt seit 1969 gesetzlich geregelt. Die Aufgaben werden zwischen den Einrichtungen in Leipzig und Frankfurt am Main geteilt, wobei jedes Zentrum ein bestimmtes Fachgebiet hat. Eine dritte Einrichtung, das Deutsche Musikarchiv Berlin (gegründet 1970), befasst sich mit der gesamten musikbezogenen Archivierung (sowohl gedruckte als auch aufgezeichnete Materialien).