Das Recht auf ein faires Verfahren ist in allen Ländern, die die Rechtsstaatlichkeit achten, ein wesentliches Recht. Ein in diesen Ländern als ungerecht angesehenes Verfahren wird in der Regel wieder aufgenommen oder das Urteil wird aufgehoben. Verschiedene mit einem fairen Verfahren verbundene Rechte sind in Artikel 10 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ausdrücklich verkündet. Sie sind im sechsten Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten eindeutig festgelegt. Sie sind auch in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention und in Artikel 14 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte sowie in zahlreichen anderen Verfassungen und Erklärungen auf der ganzen Welt verankert. Es gibt kein verbindliches internationales Recht, das definiert, was ein faires Verfahren ist und was nicht. Zum Beispiel unterscheiden sich das Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren und andere wichtige Verfahren von Nation zu Nation.