Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte ist ein von den Vereinten Nationen geschlossener Vertrag. Er soll dazu beitragen, die Bürgerrechte zu verbessern.

Die Rechte sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte aufgeführt. Sie ist einer der wichtigsten Verträge im internationalen Menschenrechtsrecht. Der Pakt wurde 1966 mit dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte verabschiedet. Er wurde 1976 in Kraft gesetzt. Die Vereinten Nationen setzten den Ausschuss für bürgerliche und politische Rechte (CCPR) zur Durchführung des Vertrags ein.



Hauptinhalt

  • Artikel 1. Recht auf Selbstbestimmung.
  • Artikel 6. Recht auf Leben und zur Völkermordkonvention.
  • Artikel 7. Frei von Folter und jeder unmenschlichen Behandlung.
  • Artikel 8. Frei von Sklaverei und unfreier Arbeit.
  • Artikel 9. Recht auf persönliche Sicherheit und Schutz vor willkürlicher Festnahme und Inhaftierung. Recht, im Falle der erwiesenen Unschuld Abhilfe zu verlangen.
  • Artikel 10. Das Recht, während der Haft mit Menschlichkeit und Würde behandelt und respektiert zu werden.
  • Artikel 12. Freizügigkeit, Freiheit, das eigene Land zu verlassen und in das eigene Land einzureisen.
  • Artikel 14. Das Recht auf ein faires Verfahren und das Recht, bis zum Schuldspruch als unschuldig zu gelten.
  • Artikel 16. Recht, vor dem Gesetz als Person anerkannt zu werden.
  • Artikel 17. Recht auf Privatsphäre und Schutz vor Angriffen auf die Ehre.
  • Artikel 18. Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit.
  • Artikel 19. Freiheit der Meinungsäußerung und Redefreiheit, jedoch mit der besonderen Pflicht und Verantwortung, anderen nicht zu schaden.
  • Artikel 20. Verbot der Kriegspropaganda und jeglicher Aufstachelung zu Hass und Diskriminierung.
  • Artikel 21. Versammlungsfreiheit.
  • Artikel 22. Vereinigungs- und Gewerkschaftsrecht.
  • Artikel 25. Recht auf freie und faire Abstimmung.
  • Artikel 26. Gleichheit vor dem Gesetz und Schutz vor allen Diskriminierungen durch das Gesetz.
  • Artikel 27. Recht auf Minderheitengruppen und ethnische Gruppe und auf Gebrauch ihrer eigenen Sprache.



Optionale Protokolle

Dieser Pakt hat zwei optionale Protokolle. Eines davon besteht darin, einem Bürger, dessen Rechte verletzt wurden, die Möglichkeit zu geben, vor dem CCPR Klage zu erheben. Das andere ist, die Todesstrafe zu verbieten. Es gibt Länder, die die Fakultativprotokolle ignorieren oder ihnen nicht zustimmen.



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Fragen und Antworten

F: Was ist der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte?


A: Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte ist ein Vertrag, der von den Vereinten Nationen geschlossen wurde, um die Bürgerrechte zu verbessern.

F: Wo sind die Rechte aufgeführt, die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte enthalten sind?


A: Die Rechte, die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte aufgeführt sind, sind in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthalten.

F: Welche Bedeutung hat der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte?


A: Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte ist einer der wichtigsten Verträge im internationalen Menschenrechtsrecht.

F: Wann wurde der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte angenommen?


A: Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte wurde am 16. Dezember 1966 zusammen mit dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte angenommen.

F: Wann ist der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte in Kraft getreten?


A: Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte wurde 1976 in Kraft gesetzt.

F: Was ist der Ausschuss für bürgerliche und politische Rechte (CCPR)?


A: Die Vereinten Nationen haben den Ausschuss für bürgerliche und politische Rechte (CCPR) eingerichtet, um den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte umzusetzen.

F: Was ist das Ziel des Ausschusses für bürgerliche und politische Rechte?


A: Das Ziel des Ausschusses für bürgerliche und politische Rechte ist es, sicherzustellen, dass die Staaten ihre Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte erfüllen.

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