Unter Inhaftierung versteht man den Freiheitsentzug einer Person durch die Autorität einer Regierung oder eines Landes, in der Regel durch die Polizei. Ein solcher Freiheitsentzug ist nur in dem Fall zulässig, dass die Person als Täter eines Verbrechens angesehen werden kann. Andere Freiheitsentziehungen werden als willkürliche Inhaftierung bezeichnet und sind nach Artikel 9 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verboten. Und selbst wenn die Inhaftierung rechtmäßig erfolgt, muss die Person gemäß der Konvention gegen Folter mit Menschlichkeit behandelt und ihre Würde respektiert werden.