Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ist ein Vertrag, der von den Vereinten Nationen geschlossen wurde, um sicherzustellen, dass die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bekräftigt werden. Er ist einer der wichtigsten Verträge über die internationaleMenschenrechtsgesetzgebung. Dieser Pakt wurde 1966 zusammen mit dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte verabschiedet und trat 1976 in Kraft.

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Fragen und Antworten

F: Was ist der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte?


A: Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ist ein von den Vereinten Nationen geschlossener Vertrag, der sicherstellen soll, dass die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte bekräftigt werden.

F: Warum ist der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte so wichtig?


A: Er ist einer der wichtigsten Verträge im Bereich der internationalen Menschenrechtsgesetzgebung.

F: Wann wurde der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte angenommen?


A: Er wurde im Jahr 1966 angenommen.

F: Welcher andere Vertrag wurde zusammen mit dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte angenommen?


A: Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte.

F: Wann ist der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in Kraft getreten?


A: Er ist 1976 in Kraft getreten.

F: Was soll mit dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte erreicht werden?


A: Er soll sicherstellen, dass die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte weltweit geschützt und gefördert werden.

F: Ist der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte rechtsverbindlich?


A: Ja, er ist für die Länder, die dem Pakt beigetreten sind, rechtsverbindlich.

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