Einheitsstaat

Ein Einheitsstaat ist ein Staat, dessen drei Staatsorgane verfassungsmäßig als eine Einheit regiert werden, mit einer zentralen Legislative. Er unterscheidet sich von einem Bundesstaat, in dem die Autorität zwischen dem Staatsoberhaupt (z.B. der Zentralregierung eines Landes) und den von ihr regierten politischen Einheiten (z.B. den Gemeinden oder Provinzen des Landes) aufgeteilt ist und diesen politischen Untergliederungen auch ein gewisses Maß an Autonomie gewährt wird (z.B. als Erlaubnis, eigene regionale Gesetze zu schaffen).


Dies sind Beispiele für Einheitsstaaten:


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