Das Universelle Haus der Gerechtigkeit ist der Name eines Rates, der die Bahá'í-Gemeinde leitet. Es wurde von der Person, die den Bahá'í-Glauben schuf, Bahá'u'lláh, in seinen Büchern und Briefen beschrieben. Er nannte ihn das Oberste Haus der Gerechtigkeit. Sein Sohn, `Abdu'l-Bahá, nannte es das Universelle Haus der Gerechtigkeit, weil es alle Bahá'í führen würde. Für jedes Land und jede Stadt wird es weitere "Häuser der Gerechtigkeit" geben, aber vorläufig werden diese als "Geistliche Versammlungen" bezeichnet.

Die Bahá'í wählen die Mitglieder dieses Rates alle fünf Jahre während eines besonderen Festes, das zwischen dem 20. April und dem 2. Mai stattfindet.

Zusammensetzung und Sitz: Das Universelle Haus der Gerechtigkeit besteht aus neun Mitgliedern. Sein offizieller Sitz befindet sich in Haifa (Israel) am Bahá'í-Weltzentrum auf den Hängen des Berges Karmel. Die Gebäude und Gärten dort sind zugleich Verwaltungszentrum und Pilgerstätte für Bahá'í aus aller Welt.

Wahlverfahren: Die neun Mitglieder werden durch ein von der Bahá'í-Gemeinde vorgesehenes, nicht-konkurrierendes Wahlverfahren bestimmt. Gewählt werden sie von Delegierten, die von den Nationalen Geistlichen Versammlungen entsandt werden und sich zur Internationalen Bahá'í-Konvention in Haifa versammeln. Die Wahlen erfolgen geheim und ohne Wahlvorschläge, Parteien oder Wahlkampf – ein Prinzip, das in der Bahá'í-Ordnung die Einheit und Beratungsfähigkeit der Gemeinschaft fördern soll.

Geschichtlicher Hintergrund: Die Idee und Autorität des Hauses der Gerechtigkeit gehen auf die Schriften von Bahá'u'lláh zurück; `Abdu'l‑Bahá hat diesen Gedanken weiter ausgeführt. Nach der Zeit von Shoghi Effendi und dem Dienst der "Hände der Sache Gottes" wurde das erste Universelle Haus der Gerechtigkeit 1963 gewählt. Seitdem fungiert es als zentrales Leitungsgremium der internationalen Bahá'í-Gemeinde.

Aufgaben und Befugnisse:

  • Es gibt Richtlinien und verbindliche Entscheidungen zu Fragen, die in den heiligen Schriften nicht ausdrücklich geregelt sind, und bestimmt die allgemeine Ausrichtung der weltweiten Gemeinschaft.
  • Es koordiniert und beaufsichtigt internationale Institutionen und Bemühungen, etwa in den Bereichen Lehre, Verwaltung, Entwicklung und Erziehung.
  • Es veröffentlicht Leitlinien, Briefe und periodische Botschaften an die Bahá'í-Gemeinde, die als maßgebliche Orientierung dienen.
  • Es fördert weltweite Programme zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung, zur Stärkung von Gemeinschaften und zur Verbreitung der Lehren der Bahá'í.
  • Es trägt Sorge für die Wahrung der Einheit und Disziplin innerhalb der Gemeinschaft und sorgt dafür, dass die Verwaltungsordnung der Bahá'í angewandt wird.

Arbeitsweise: Das Haus arbeitet kollegial und in Fortführung des Prinzips der Beratung, das in der Bahá'í-Tradition zentral ist. Seine Entscheidungen gelten als verbindlich für alle Bahá'í und Bahá'í-Institutionen weltweit. Gleichzeitig ist die Bahá'í-Ordnung so gestaltet, dass auf allen Ebenen (lokal, national, international) Verwaltungsräte gewählt werden, die zusammen ein abgestuftes, aber miteinander verbundenes System bilden.

Besonderheiten: Die Bahá'í kennen keinen Klerus; Leitung und Verwaltung erfolgen statt dessen durch gewählte, verantwortliche Institutionen. Das Universelle Haus der Gerechtigkeit ist dabei das oberste Gremium, das die globalen Angelegenheiten der Gemeinschaft lenkt und langfristige Entwicklungen anstößt.

Insgesamt ist das Universelle Haus der Gerechtigkeit das zentrale Organ der Bahá'í in organisatorischer, legislativer und geistiger Hinsicht und prägt die Entwicklung der Gemeinschaft weltweit durch verbindliche Entscheidungen, koordinierende Maßnahmen und langfristige Programme.