Freiwillige Vereinigung

Eine freiwillige Vereinigung oder Gewerkschaft ist eine Gruppe von Einzelpersonen, die freiwillig eine Vereinbarung zur Bildung einer Körperschaft (oder Organisation) treffen, um für einen bestimmten Zweck zusammenzuarbeiten.

In den meisten Fällen sind zur Gründung einer Vereinigung keine Formalitäten erforderlich. In einigen Rechtsordnungen gibt es jedoch ein Minimum für die Anzahl der Personen, die eine Vereinigung gründen, in anderen muss sich die Vereinigung bei der Polizei oder einer anderen offiziellen Stelle registrieren lassen, um die Öffentlichkeit über die Existenz der Vereinigung zu informieren. Dies ist nicht unbedingt ein Instrument der politischen Kontrolle, sondern vielmehr eine Möglichkeit, die Wirtschaft vor Betrug zu schützen.

Rechtlicher Status

Eine nicht inkorporierte Vereinigung wurde als bestehend definiert:

"... wenn zwei oder mehr Personen für einen oder mehrere gemeinsame Zwecke durch gegenseitige Verpflichtungen verbunden sind, wobei jede Person gegenseitige Pflichten und Verpflichtungen hat, in einer Organisation, die über Regeln verfügt, die festlegen, wem die Kontrolle über die Organisation und ihre Mittel übertragen wird, und die nach Belieben beitreten oder verlassen werden können.

In den meisten Ländern hat eine Vereinigung ohne Rechtspersönlichkeit keine eigene Rechtspersönlichkeit, und auch die Mitglieder der Vereinigung genießen in der Regel keine beschränkte Haftung. In einigen Ländern werden sie jedoch für Steuerzwecke als Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit behandelt.

Vereinigungen, die auf Gewinn oder finanziellen Gewinn ausgerichtet sind, werden gewöhnlich als Partnerschaften bezeichnet. Eine besondere Art der Partnerschaft ist eine Genossenschaft, die in der Regel nach dem Prinzip "one man - one vote" gegründet wird und ihre Gewinne nach der Menge der vom Mitglied produzierten oder gekauften Güter verteilt. Vereinigungen können die Form einer Non-Profit-Organisation haben oder sie können nicht gewinnorientierte Körperschaften sein; dies bedeutet nicht, dass die Vereinigung keinen Nutzen aus ihrer Tätigkeit ziehen kann, aber alle Gewinne müssen reinvestiert werden. Die meisten Vereinigungen verfügen über irgendeine Art von Dokument oder Dokumenten, die die Art und Weise regeln, in der das Gremium zusammentritt und arbeitet. Ein solches Instrument wird oft als Satzung, Reglement oder Assoziationsvereinbarung der Organisation bezeichnet.

Vereinigungsfreiheit

Die Vereinigungsfreiheit steht in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:

Artikel 20

(1) Jede Person hat das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.

(2) Niemand kann gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

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