Im Recht ist die Gerichtsbarkeit die einem Richter übertragene Befugnis, Entscheidungen in Rechtsfragen zu treffen. Das Wort stammt aus dem Lateinischen jus, wobei juris "Recht" und dicere "sprechen" bedeutet: und bedeutet wörtlich: das Gesetz sagen. Die Gerichtsbarkeit kann gesetzlich auf eine bestimmte Zeitspanne beschränkt sein, die als Verjährungsfrist bezeichnet wird.

Dazu gehört auch die Befugnis einer formell konstituierten juristischen Person oder eines politischen Führers, sich mit Rechtsfragen zu befassen und damit implizit die Justiz in einem bestimmten Zuständigkeitsbereich zu verwalten. Die Rechtsprechung stützt sich auf das Völkerrecht, das Kollisionsrecht, das Verfassungsrecht und die Befugnisse der Exekutive und Legislative der Regierung, Ressourcen bereitzustellen, um den Bedürfnissen ihrer Gesellschaft am besten gerecht zu werden.