Bundesregierung (Deutschland)
Die Bundesregierung, manchmal auch Bundeskabinett oder Bundeskabinett genannt, ist die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern.
Die Aufgabe des Kabinetts ist in den Artikeln 62 bis 69 der Verfassung aufgeführt. Dieses hat auch den Amtseid, den der Minister ablegen muss.
Der Bundeskanzler ist für die Verwaltungsarbeit der Bundesregierung zuständig, die Arbeit wird jedoch an den Chef des Bundeskanzleramtes delegiert.
Der Bundeskanzler legt die allgemeine Politik der Bundesregierung fest und bestimmt, was jedes Ministerium tun soll. Die Bundesminister sind verantwortlich für das, was in ihren Ressorts geschieht, und dafür, dass das Ministerium sich an die allgemeinen Vorstellungen der Bundeskanzlerin hält. Dies ist das so genannte Ressortprinzip.
Sind sich zwei Bundesminister nicht einig, was zu tun ist oder wer oder wie es zu tun ist, entscheidet die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss. Das nennt man das so genannte Kollegialprinzip.
Das Bundesministergesetz sieht vor, dass ein Mitglied der Bundesregierung im Ruhestand eine Altersrente erhalten kann, wenn es mindestens zwei Jahre lang Minister war. Die Zeit als Juniorminister (US "Undersecretary"), die in Deutschland als parlamentarische Staatssekretäre bezeichnet werden, wird gezählt, ebenso wie die frühere Mitgliedschaft in einer Landesregierung.
Parlamentarische Staatssekretäre und Staatsminister sind keine Mitglieder der Bundesregierung, helfen ihnen aber bei ihrer Arbeit.
Das Bundeskabinett tagt in der Regel jeden Mittwoch um 9.30 Uhr im Bundeskanzleramt.
Drittes Kabinett Merkel
Im Dritten Merkel-Kabinett (2013-2018) sind nur Mitglieder von CDU-CSU und SPD vertreten.
Abteilung | Amtsinhaber | Partei |
CDU | ||
Auswärtiges Amt und Vize-Bundeskanzler | Sigmar Gabriel | SPD |
Brigitte Zypries | SPD | |
Inneres | Thomas de Maizière | CDU |
Justiz und Verbraucherschutz | Heiko Maas | SPD |
Finanzen | Wolfgang Schäuble | CDU |
Arbeit und soziale Angelegenheiten | Andrea Nahles | SPD |
Ernährung und Landwirtschaft | Christian Schmidt | CSU |
Verteidigung | Ursula von der Leyen | CDU |
Familienangelegenheiten, Senioren, Frauen und Jugend | Katarina Gerste | SPD |
Gesundheit | Hermann Gröhe | CDU |
Verkehr und digitale Infrastruktur | Alexander Dobrindt | CSU |
Umwelt, Naturschutz, Bauwesen und nukleare Sicherheit | Barbara Hendricks | SPD |
Bildung und Forschung | Johanna Wanka | CDU |
Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | Gerd Müller | CSU |
Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes | Peter Altmaier | CDU |
Rechtsanwälte in der Bundesregierung
Diese Tabelle listet die Anzahl und den Prozentsatz der Mitglieder der Bundesregierung auf, die Anwälte waren. In Deutschland wird die Zeit zwischen den Wahlen als "Legislaturperiode" bezeichnet. Im Vereinigten Königreich würde man dies als Parlament oder in den Vereinigten Staaten als Kongress bezeichnen.
Legislaturperiode | Voll qualifizierte Juristen | ||
Nummer | Prozentualer Anteil | ||
1. (1949–1953) | 6 von 14 | 42.9% | |
2. (1953–1957) | 5 von 20 | 25.0% | |
3. (1957–1961) | 7 von 18 | 38.9% | |
4. (1961–1965) | 8 von 21 | 38.1% | |
7 von 22 | 31.8% | ||
5. (1965–1969) | 7 von 22 | 31.8% | |
6 von 20 | 30.0% | ||
6. (1969–1972) | 4 von 16 | 25.0% | |
7. (1972–1976) | 8 von 18 | 44.4% | |
4 von 16 | 25.0% | ||
8. (1976–1980) | 4 von 16 | 25.0% | |
9. (1980–1983) | 8 von 17 | 47.1% | |
8 von 17 | 47.1% | ||
10. (1983–1987) | 8 von 17 | 47.1% | |
11. (1987–1990) | 9 von 19 | 47.4% | |
12. (1990–1994) | 6 von 20 | 33.3% | |
13. (1994–1998) | 9 von 18 | 50.0% | |
14. (1998–2002) | 3 von 16 | 18.8% | |
15. (2002–2005) | 6 von 14 | 42.9% | |
16. (2005–2009) | 6 von 16 | 37.5% | |
17. (2009–2013) | 7 von 16 | 43.8% | |
18. (2013-2018) | 9 von 16 | 56,2% |
Fragen und Antworten
F: Was ist die Bundesregierung?
A: Die Bundesregierung, auch bekannt als Bundeskabinett, ist die Regierung der Bundesrepublik Deutschland.
F: Aus wem besteht die Bundesregierung?
A: Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern.
F: Welche Aufgaben hat das Kabinett nach den Artikeln 62 bis 69 des Grundgesetzes?
A: In den Artikeln 62 bis 69 des Grundgesetzes sind verschiedene Zuständigkeiten der Kabinettsmitglieder aufgeführt, darunter die Ablegung des Amtseids und die Festlegung der allgemeinen Politik für die einzelnen Ministerien.
F: Wer ist für die Verwaltungsarbeit innerhalb der Bundesregierung zuständig?
A: Der Bundeskanzler ist für die Verwaltungsarbeit innerhalb der Bundesregierung verantwortlich, aber diese Arbeit wird an einen Chef des Bundeskanzleramtes delegiert.
F: Was geschieht, wenn zwei Minister sich nicht einig sind?
A: Wenn sich zwei Minister nicht einig sind, entscheiden die Mitglieder der Bundesregierung mehrheitlich - dieses Verfahren ist als Kollegialprinzip bekannt.
F: Haben ehemalige Mitglieder, die mindestens zwei Jahre im Amt waren, Anspruch auf eine Altersversorgung?
A: Ja - nach dem Bundesministergesetz können pensionierte Mitglieder, die mindestens zwei Jahre im Amt waren, ein Ruhegehalt erhalten. Dazu zählt auch die Zeit, die sie als Staatssekretär oder Staatsminister verbracht haben.
F: Wann tritt das Bundeskabinett normalerweise zusammen?
A: Das Bundeskabinett tritt in der Regel jeden Mittwoch um 9 Uhr im Bundeskanzleramt zusammen.