Die Bundesregierung, manchmal auch Bundeskabinett oder Bundeskabinett genannt, ist die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern.

Die Aufgabe des Kabinetts ist in den Artikeln 62 bis 69 der Verfassung aufgeführt. Dieses hat auch den Amtseid, den der Minister ablegen muss.

Der Bundeskanzler ist für die Verwaltungsarbeit der Bundesregierung zuständig, die Arbeit wird jedoch an den Chef des Bundeskanzleramtes delegiert.

Der Bundeskanzler legt die allgemeine Politik der Bundesregierung fest und bestimmt, was jedes Ministerium tun soll. Die Bundesminister sind verantwortlich für das, was in ihren Ressorts geschieht, und dafür, dass das Ministerium sich an die allgemeinen Vorstellungen der Bundeskanzlerin hält. Dies ist das so genannte Ressortprinzip.

Sind sich zwei Bundesminister nicht einig, was zu tun ist oder wer oder wie es zu tun ist, entscheidet die Bundesregierung mit Mehrheitsbeschluss. Das nennt man das so genannte Kollegialprinzip.

Das Bundesministergesetz sieht vor, dass ein Mitglied der Bundesregierung im Ruhestand eine Altersrente erhalten kann, wenn es mindestens zwei Jahre lang Minister war. Die Zeit als Juniorminister (US "Undersecretary"), die in Deutschland als parlamentarische Staatssekretäre bezeichnet werden, wird gezählt, ebenso wie die frühere Mitgliedschaft in einer Landesregierung.

Parlamentarische Staatssekretäre und Staatsminister sind keine Mitglieder der Bundesregierung, helfen ihnen aber bei ihrer Arbeit.

Das Bundeskabinett tagt in der Regel jeden Mittwoch um 9.30 Uhr im Bundeskanzleramt.