Deutschland ist eine föderale parlamentarische Demokratie. Um dies zu zeigen, gibt es fünf "Verfassungsinstitutionen".
Vorsitz
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt. Es ist ein weitgehend zeremonielles Amt mit nur einer kleinen Rolle in der Tagespolitik. Der Präsident hat nicht die massive Macht des Präsidenten der Weimarer Republik oder des Präsidenten der Vereinigten Staaten. Er ist das formelle Staatsoberhaupt, unterzeichnet Gesetze, bevor sie in Kraft treten können, und ernennt Bundesbeamte. Er kann erst dann entscheiden, wann der Bundestag aufgelöst oder ein neuer Kanzler ernannt wird, wenn eine Mehrheit der Abgeordneten dafür gestimmt hat.
Exekutive
Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt. Er oder sie ist Chef der Exekutive und leitet das Bundeskabinett.
Justizwesen
Die Judikative setzt sich aus dem Bundesverfassungsgericht und fünf weiteren Obersten Gerichten zusammen. Daneben gibt es lokale und regionale Gerichte, die die erste Entscheidung über Fälle treffen. Ihre Entscheidungen können von den Berufungsgerichten oder den Obersten Gerichten aufgehoben werden.
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht ist das wichtigste Gericht in Deutschland. Seine Aufgabe ist es, das Grundgesetz zu schützen. Seine Entscheidungen sind wie Gesetze. Das Gericht kann Gesetze aufheben, wenn sie gegen das Grundgesetz verstoßen.
Bundessozialgericht
Das Bundessozialgericht ist das oberste Berufungsgericht für Fälle der sozialen Sicherheit, der Renten und der Krankenversicherung
Bundesarbeitsgericht
Das Bundesarbeitsgericht ist das oberste Berufungsgericht für arbeitsrechtliche Fälle. Dazu gehören Arbeitsverträge, Streiks und gewerkschaftliche Vereinbarungen.
Bundesfinanzhof
Das Bundesfinanzhof ist das oberste Berufungsgericht für steuer- und zollrechtliche Fälle
Bundesverwaltungsgericht
Das Bundessozialgericht ist das oberste Berufungsgericht für Fälle, die eine Regierungsstelle betreffen. Dies kann der Fall sein, wenn eine Person das Gefühl hat, von der Regierung ungerecht behandelt worden zu sein, oder wenn es einen Streit zwischen zwei staatlichen Stellen gibt, wer von ihnen etwas unternehmen darf.
Bundesgerichtshof
Dieses Gericht ist das Oberste Berufungsgericht für alle zivil- und strafrechtlichen Fälle, die nicht von einem der anderen Obersten Gerichte behandelt werden.
Legislative
Die Legislative hat zwei der Verfassungsorgane.
Bundesrat
Die Bundesländer sind im Bundesrat, dem Oberhaus des Deutschen Bundestages, vertreten. Er zeigt auch, dass Deutschland ein Bundesstaat ist. Der Föderalismus ist eine der "Ewigkeitsklauseln" der Verfassung, die niemals geändert werden kann.
Bundestag
Der Bundestag ist der durch Wahl gewählte Teil der Legislative. Der Bundeskanzler muss Mitglied des Bundestages sein.