Das Ermächtigungsgesetz wurde am 23. März 1933 vom deutschen Parlament (dem Reichstag) verabschiedet. Es war der zweite große Schritt nach der Reichstagsbrandverordnung, durch die die Nationalsozialisten mit weitgehend legalen Mitteln diktatorische Macht erlangten. Das Gesetz ermöglichte es Bundeskanzler Adolf Hitler und seinem Kabinett, Gesetze ohne Beteiligung des Reichstags zu erlassen.

Der formale Name des Ermächtigungsgesetzes war "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich".