Der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (deutsch: Vertrag über die abschließende Regulung in Bezug auf Deutschland französisch: Traité portant règlement définitif concernant l'Allemagne Russisch: Догοвор об окончательном урегулировании урегулировании в отношении Германии) wird häufig als 2 + 4-Vertrag bezeichnet.

Hintergrund und Unterzeichnung

Der Vertrag wurde von den beiden deutschen Staaten (West und Ost) und den vier Kriegsalliierten (Frankreich, Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich und Sowjetunion (UdSSR)) am 12. September 1990 in Moskau, UdSSR, unterzeichnet. Er folgte auf die politischen Veränderungen in Osteuropa und auf den Weg zur deutschen Wiedervereinigung.

Wesentliche Inhalte des Vertrags

  • Ende der alliierten Vorbehaltsrechte: Der Vertrag beendete formal die speziellen Rechte und Pflichten der alliierten Siegermächte in Bezug auf die beiden deutschen Staaten und auf Berlin, die seit der Kapitulation der Nazis 1945 bestanden hatten.
  • Wiedervereinigung und Souveränität: Der Vertrag ermöglichte die Wiedervereinigung von Ost- und Westdeutschland zu einem Staat und schuf die Grundlage dafür, dass Deutschland am 15. März 1991 volle Souveränität erhielt.
  • Verzicht auf Gewalt und Rüstungseinschränkungen: Deutschland verpflichtete sich zu friedlicher Außenpolitik. Im Vertrag wurden Beschränkungen in Bezug auf bestimmte Waffentypen und insbesondere Regelungen zur Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen getroffen; außerdem wurden Maßnahmen vereinbart, die die Stationierung bestimmter Waffensysteme in den neuen Ländern betrafen.
  • Truppenstationierung und Truppenabzug: Die UdSSR verpflichtete sich, ihre Streitkräfte aus Ostdeutschland und Ostberlin bis 1994 abzuziehen. Gleichzeitig wurden Fragen zur Anwesenheit der Truppen der westlichen Alliierten in Berlin und zur zukünftigen Stationierung von NATO-Streitkräften in den neuen Bundesländern geregelt.
  • Grenzen und völkerrechtliche Bestätigung: Der Vertrag bestätigte die bestehenden Grenzen Deutschlands und stellte klar, dass die 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen getroffene Vereinbarung über die Oder-Neiße-Grenze weiterhin gilt.

Ratifikation, Inkrafttreten und praktische Folgen

Sechs Staaten unterzeichneten den Vertrag, ratifiziert wurde er jedoch nur von fünf Seiten. Der Grund dafür war, dass Deutschland bereits am 3. Oktober 1990 durch den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik wiedervereinigt worden war; die DDR als eigener Vertragsstaat entfiel damit. Der Zwei‑plus‑Vier‑Vertrag trat am 15. März 1991 in Kraft. Mit seinem Inkrafttreten war die rechtliche Grundlage für die volle Souveränität des vereinigten Deutschlands gelegt (einschließlich der Kontrolle über Berlin).

Bedeutung

Der 2 + 4-Vertrag hatte große außen- und sicherheitspolitische Bedeutung:

  • Er beendete die letzte Phase der Nachkriegsordnung in Mitteleuropa und hob die alliierten Vorbehaltsrechte auf.
  • Er schuf klare völkerrechtliche Rahmenbedingungen für die deutsche Einheit, die Grenzen und die Beziehungen zu Nachbarstaaten.
  • Er regelte sicherheitspolitische Fragen, die Voraussetzung für die Integration des vereinigten Deutschlands in westliche Bündnisse (insbesondere die NATO) waren, und beruhigte zugleich die Sowjetunion bzw. Russland und die Nachbarstaaten durch verbindliche Zusagen zu Truppenstationierungen und zur Nichtverbreitung bestimmter Waffentypen.
  • Kurzfristig ermöglichte der Vertrag den Abzug sowjetischer Truppen und langfristig trug er zur Stabilität und zur europäischen Einbindung der Bundesrepublik bei.

In der Gesamtschau markiert der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland einen entscheidenden Schritt vom Kalten Krieg zur neuen europäischen Ordnung und legte die rechtlichen und sicherheitspolitischen Grundlagen für das heutige vereinte Deutschland.