Die Politik Deutschlands basiert auf einer föderalen parlamentarischen demokratischen Republik. Die Regierung wird vom Volk in Wahlen gewählt, in denen alle gleichberechtigt sind. Das Grundgesetz heißt Grundgesetz. Es legt nicht nur die Rechte des Volkes fest, sondern beschreibt auch die Aufgaben des Präsidenten, des Kabinetts, des Bundestages, des Bundesrates und der Gerichte.

Der Präsident ist das Staatsoberhaupt. Der Bundeskanzler ist das Oberhaupt der Regierung und der Mehrheitsfraktion in der Legislative (Gesetzgebungsorgan), die Bundestag genannt wird. Die Exekutivgewalt wird von der Regierung ausgeübt. Die Befugnis, Bundesrecht zu erlassen, wird der Regierung und den beiden Teilen des Parlaments, Bundestag und Bundesrat, übertragen. Die Minister der Regierung sind Mitglieder des Parlaments und benötigen die Unterstützung des Parlaments, um an der Macht zu bleiben.

Von 1949 bis 1990 waren die wichtigsten politischen Parteien die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) und die Christlich-Demokratische Union (CDU) mit ihrer "Schwesterpartei", der Christlich-Sozialen Union Bayerns (CSU). Nach der Wiedervereinigung Deutschlands gewannen die Grünen und das Bündnis '90 (Bündnis 90/Die Grünen) an Bedeutung und waren zwischen 1999 und 2005 an der Regierung. Weitere wichtige politische Parteien nach der Wiedervereinigung waren die PDS (Partei des Demokratischen Sozialismus), die sich auf die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands der DDR stützte. Sie schloss sich der Partei Die Linkspartei in Westdeutschland an. Im Jahr 2007 schlossen sich Die Linke und die WASG unter der Führung von Oskar Lafontaine zusammen.

Da Deutschland ein föderales Land ist, wird ein großer Teil der Regierungsarbeit von den 16 Bundesländern geleistet. Die Macht wird zwischen der nationalen (oder föderalen) Regierung und den Landesregierungen aufgeteilt. Die nationale Regierung kann die Landesregierungen nicht abschaffen.