Der Deutsche Bundesrat (allgemein als Bundesrat bezeichnet) ist Teil des deutschen Parlaments.

Die Kabinette der 16 Bundesländer benennen die Delegationen, die sie im Bundesrat vertreten. Sie können sie jederzeit abberufen. In der Regel wird eine Länderdelegation vom Regierungschef geleitet. Die Delegation setzt sich aus Mitgliedern der Landesregierung zusammen.

Dreizehn der deutschen Bundesländer haben einen Ministerpräsidenten, die anderen drei sind Stadtstaaten, die einen Bürgermeister haben. Diese Ministerpräsidenten oder Bürgermeister fungieren jeweils für ein Jahr als Vorsitzender des Bundesrates.

Deutschland hat keinen Vizepräsidenten. Wenn der Bundespräsident nicht in der Lage ist, seine Aufgabe zu erfüllen, kann stattdessen der Präsident des Bundesrates gegebenenfalls an seiner Stelle handeln.