Der Präsident des Deutschen Bundesrates (Bundesratspräsident) ist der Vorsitzende oder Sprecher des Deutschen Bundesrates.

Das Büro wechselt jährlich zwischen den Ministerpräsidenten der einzelnen Bundesländer. Der neue Bundesratspräsident wird im Oktober gewählt und tritt sein Amt am 1. November an. 1950 einigten sich die Ministerpräsidenten der Länder darauf, den Bundesratspräsidenten nach einem Rotationsprinzip zu wählen, damit jedes Land die Chance hat, den Bundesratsvorsitz zu übernehmen und zu zeigen, dass der Bundesrat nicht die erfolgreichste politische Partei, sondern ganz Deutschland repräsentiert.

Der Dienstplan basiert auf der Bevölkerungszahl des Staates.