Präsident des Bundesrates (Deutschland)

Der Präsident des Deutschen Bundesrates ist der Sprecher oder Vorsitzende des Deutschen Bundesrates, des Oberhauses des Deutschen Bundestages.

Jeder der Ministerpräsidenten der Bundesländer fungiert für ein Jahr als Präsident des Bundesrates.

Der Bundesratspräsident kann auch als Stellvertreter des Bundespräsidenten tätig werden, wenn der Bundespräsident nicht in Deutschland ist oder wegen Krankheit etc. nicht handlungsfähig ist. Stirbt der Bundespräsident oder wird er seines Amtes enthoben, so bleibt der Präsident des Bundestages bis zur Wahl eines neuen Präsidenten, die innerhalb von dreißig Tagen erfolgen muss, als Präsident tätig.

Wahl

Der Präsident des Bundesrates wird in der Regel am 1. November eines Jahres gewählt und ist bis zum 31. Oktober des nächsten Jahres im Amt. Das Grundgesetz besagt in Artikel 52.1, dass "der Bundesrat seinen Präsidenten für ein Jahr wählt". In der Praxis rotiert der Vorsitz jedoch nach einer festgelegten Reihenfolge unter allen Bundesländern gleichermaßen. Die Reihenfolge ändert sich manchmal, da sie von der Bevölkerungszahl der einzelnen Länder abhängt.

Wechselt der Regierungschef eines Landes während der Amtszeit des Bundesratspräsidenten, so geht der Vorsitz für den Rest der einjährigen Amtszeit auf den neuen Ministerpräsidenten über. Dies geschah im April 1999, als Roland Koch Hans Eichel als hessischen Ministerpräsidenten ablöste. Die derzeitige Rotationsreihenfolge der Bundesratspräsidentschaft sieht wie folgt aus:

  1.  Nordrhein-Westfalen (Nordrhein-Westfalen)
  2.  Bayern (Bayern)
  3.  Baden-Württemberg
  4.  Niedersachsen (Niedersachsen)
  5.  Hessen (Hessen)
  6.  Sachsen (Sachsen)
  7.  Rheinland-Pfalz (Rheinland-Pfalz)
  8.  Berlin
  9.  Sachsen-Anhalt (Sachsen-Anhalt)
  10.  Thüringen (Thüringen)
  11.  Brandenburg
  12.  Schleswig-Holstein
  13.  Mecklenburg-Vorpommern (Mecklenburg-Western Pomerania)
  14.  Hamburg
  15.  Saarland
  16.  Bremen

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