Der Präsident des Deutschen Bundesrates ist der Sprecher oder Vorsitzende des Deutschen Bundesrates, des Oberhauses des Deutschen Bundestages.

Jeder der Ministerpräsidenten der Bundesländer fungiert für ein Jahr als Präsident des Bundesrates.

Der Bundesratspräsident kann auch als Stellvertreter des Bundespräsidenten tätig werden, wenn der Bundespräsident nicht in Deutschland ist oder wegen Krankheit etc. nicht handlungsfähig ist. Stirbt der Bundespräsident oder wird er seines Amtes enthoben, so bleibt der Präsident des Bundestages bis zur Wahl eines neuen Präsidenten, die innerhalb von dreißig Tagen erfolgen muss, als Präsident tätig.