Die Bundesversammlung, oder Bundesversammlung, ist ein besonderes Bundesorgan in Deutschland.

Er setzt sich aus allen Mitgliedern des Bundestages sowie einer gleichen Anzahl von Abgeordneten zusammen, die von den Länderparlamenten gewählt werden. Diese Delegierten müssen nicht unbedingt Mitglieder der Länderparlamente sein; manchmal werden auch prominente Persönlichkeiten gewählt.

Der Kongress hat in der Regel etwa 1200 Mitglieder. Die einzige Aufgabe der Bundesversammlung ist die Wahl des Bundespräsidenten.