Bundesrat (Schweiz)

Der Schweizerische Bundesrat (Deutsch: Schweizerischer Bundesrat, Französisch: Conseil fédéral suisse, italienisch: Consiglio federale svizzero, Rätoromanisch: Cussegl federal svizzero) ist die Gruppe der sieben Personen, die die Bundesregierung der Schweiz bilden. Da die Schweiz nicht eine Person als "Präsident" hat, ist der Bundesrat auch das Staatsoberhaupt.

Der Schweizerische Bundesrat (2018).Zoom
Der Schweizerische Bundesrat (2018).

Verantwortlichkeiten der Abteilung

Der Gesamtrat ist für die Führung der Bundesverwaltung der Schweiz verantwortlich, aber jeder Ratsmitglied leitet eines der sieben Bundesministerien. Die aktuellen Mitglieder des Bundesrates für 2011 sind:

Abteilung

Kopf für 2011

Stellvertreter

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)

Ueli Maurer

Johann N. Schneider-Ammann

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement (EVD)

Johann N. Schneider-Ammann

Doris Leuthard

Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD)

Eveline Widmer-Schlumpf

Micheline Calmy-Rey

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)

Micheline Calmy-Rey

Didier Burkhalter

Eidgenössisches Departement des Innern (EDI)

Didier Burkhalter

Simonetta Sommaruga

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)

Simonetta Sommaruga

Eveline Widmer-Schlumpf

Eidgenössisches Departement für Verkehr, Kommunikation und Energie (UVEK)

Doris Leuthard

Ueli Maurer

Ursprünge und Geschichte des Bundesrates

Ursprünge der Institution

Der Bundesrat wurde durch die Bundesverfassung von 1848 als "oberste Exekutiv- und Direktionsbehörde der Eidgenossenschaft" eingesetzt.

Als die Verfassung geschrieben wurde, steckte die konstitutionelle Demokratie noch in den Kinderschuhen, und die Gründungsväter der Schweiz hatten wenig Vorbildcharakter. Die Schweiz hat eine lange Tradition, von einem Repräsentantenrat statt von einem mächtigen Herrscher regiert zu werden. Während sie sich also bei der Organisation des Bundesstaates insgesamt stark auf die US-Verfassung stützten, entschieden sie sich für den Rat und nicht für das Präsidialsystem für die Exekutive). .

Heute gibt es nur noch drei weitere Staaten, Andorra, Bosnien und Herzegowina und San Marino, in denen jeweils mehr als eine Person als Staatsoberhaupt fungiert. Für die Regierung wird häufig das Kollegialsystem der Regierung verwendet. Viele Länder haben eine Form der Kabinettsregierung mit kollektiver Verantwortung (d.h. alle Minister im Kabinett unterstützen die Entscheidung des Kabinetts als Ganzes).

Die Zauberformel

Nach den Wahlen von 1959 wurde eine Zauberformel erfunden. Die Formel errechnet, wie viele Bundesratsmitglieder jede politische Partei hat, und zeigte, dass der Bundesrat immer eine freiwillige grosse Koalition ist.

Die Sitze wurden entsprechend ihrer Stärke in der Bundesversammlung wie folgt verteilt:

  • Freie Demokratische Partei (FDP): 2 Mitglieder,
  • Christlich-Demokratische Volkspartei (CVP): 2 Mitglieder,
  • Sozialdemokratische Partei (SPS): 2 Mitglieder, und
  • Schweizerische Volkspartei (SVP): 1 Mitglied.

FDP und CVP haben an Popularität verloren, und mehr Menschen haben SVP und SPS unterstützt. Nach den Wahlen von 2003 beantragte die SVP einen CVP-Ratssitz für ihren Vorsitzenden Christoph Blocher und drohte, andernfalls aus der Regierung auszutreten. Nach den Wahlen von 2007 wurde Blocher durch ein anderes Mitglied der CVP ersetzt, so dass die Stärke der Parteien weiterhin gegeben ist:

  • FDP : 2 Mitglieder,
  • CVP : 1 Mitglied,
  • SPS : 2 Mitglieder, und
  • SVP : 2 Mitglieder.

Frauen im Rat

Frauen erhielten das eidgenössische Wahlrecht erst 1971. Die erste Frau, die offiziell kandidierte, war Lilian Uchtenhagen im Jahr 1983.

Insgesamt sind nur sechs von 109 Ratsmitgliedern (bzw. von 27 seit 1971 gewählten Ratsmitgliedern) Frauen:

  • Die erste weibliche Stadträtin, Elisabeth Kopp (FDP/PRD), 1984 gewählt, musste 1989 wegen eines Skandals zurücktreten.
  • Ruth Dreifuss (SP/PS), die von 1993 bis 2002 im Amt war, wurde 1999 als erste Frau Bundespräsidentin.
  • Ruth Metzler-Arnold (CVP/PDC), diente von 1999 bis 2003, wurde nicht für die zweite Amtszeit wiedergewählt (siehe oben).
  • Micheline Calmy-Rey (SP/PS), gewählt 2003, und Doris Leuthard (CVP/PDC), gewählt 2006, sind ab 2007 im Amt. Beide wurden im Dezember 2007 für eine Amtszeit von vier Jahren wiedergewählt.
  • Eveline Widmer-Schlumpf wurde im Dezember 2007 gewählt. Zusammen mit Calmy-Rey und Leuthard bilden die drei nun den grössten Anteil an weiblichen Ratssitzen in der Geschichte des siebenköpfigen Rates.

Arbeitsweise des Bundesrates

Vorsitz

Jedes Jahr wählt die Bundesversammlung eine der sieben Rätinnen und Räte zur Präsidentin oder zum Präsidenten der Eidgenossenschaft. Die Bundesversammlung wählt auch eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten. Konventionell rotieren die Ämter der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten jährlich, so dass jede Ratspräsidentin oder jeder Ratspräsident während seiner Amtszeit zunächst Vizepräsidentin oder Vizepräsident und dann alle sieben Jahre Präsidentin oder Präsident wird. Ein und dieselbe Person kann nicht zwei Jahre hintereinander Präsidentin oder Präsident sein oder in den Jahren, nachdem sie Präsidentin oder Präsident gewesen ist, zur Vizepräsidentin oder zum Vizepräsidenten gewählt werden.

Gemäss der schweizerischen Rangfolge ist der Bundespräsident der ranghöchste Schweizer Beamte. Er oder sie führt den Vorsitz bei Ratssitzungen und übt gewisse repräsentative Funktionen aus, die in anderen Ländern Sache des Staatsoberhauptes sind. In dringenden Situationen, in denen ein Ratsbeschluss nicht rechtzeitig gefasst werden kann, ist er oder sie befugt, im Namen des gesamten Rates zu handeln. Abgesehen davon ist er oder sie jedoch ein primus inter pares, d.h. er oder sie hat keine Macht über die anderen sechs Ratsmitglieder hinaus.

Der Präsident ist nicht das Schweizer Staatsoberhaupt (diese Funktion wird vom Rat gemeinsam ausgeübt). Der Präsident handelt jedoch bei offiziellen Besuchen im Ausland und wird als Staatsoberhaupt anerkannt, da die Ratsmitglieder das Land nie gleichzeitig verlassen. Häufiger jedoch werden offizielle Besuche im Ausland von der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten durchgeführt. Besuchende Staatsoberhäupter werden vom gesamten Bundesrat gemeinsam empfangen.

Ratssitzungen

Der Bundesrat tagt jeden Mittwoch im Bundeshaus in Bern, dem Sitz der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Abgesehen von den sieben Ratsmitgliedern nehmen auch die folgenden Beamten an den Sitzungen teil:

  • Bundeskanzlerin Corina Casanova. Als Stabschefin der Regierung nimmt sie an der Diskussion teil, hat aber kein Stimmrecht bei den Entscheidungen des Rates. Dennoch wird ihre einflussreiche Position oft als die einer "achten Bundesrätin" bezeichnet.
  • der Vizekanzler: Oswald Sigg. Sigg ist der Sprecher des Bundesrates und leitet das wöchentliche Pressegespräch nach der Sitzung.

Nach den Sitzungen essen die Ratsmitglieder immer gemeinsam zu Mittag. Der Rat trifft sich ausserdem regelmässig im Konklave, um wichtige Themen ausführlich zu besprechen, und führt jährlich seinen umgangssprachlich als "Schulausflug" bezeichneten Tagesausflug zu einigen Sehenswürdigkeiten im Heimatkanton des Präsidenten durch. In dieser und anderer Hinsicht funktioniert der Rat nicht anders als der Verwaltungsrat eines Grossunternehmens.

Entscheidungen und Verantwortlichkeiten

Jede Bundesrätin und jeder Bundesrat leitet ein Ressort, ähnlich wie die Minister in den Regierungen anderer Länder. In der Umgangssprache und in der Presse werden sie oft als Minister bezeichnet. Zum Beispiel wird der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport oft als "Verteidigungsminister" bezeichnet. Als Ratsmitglieder sind sie jedoch nicht nur für ihr eigenes Ressort, sondern auch für die Geschäfte der Ressorts ihrer Kollegen sowie für das Verhalten der Regierung und der Bundesverwaltung insgesamt verantwortlich.

Geheimhaltung

Die Sitzungen des Bundesrates und das Abstimmungsergebnis sind nicht öffentlich zugänglich, und die Akten bleiben 50 Jahre lang unter Verschluss. Dies wurde in letzter Zeit etwas kritisiert. Vor allem die Parteien am Ende des politischen Spektrums argumentieren, dass diese Geheimhaltung dem Grundsatz der Transparenz widerspricht. Der Rat hat jedoch stets erklärt, dass die Geheimhaltung notwendig ist, um einen Konsens zu erreichen und die Kollegialität und politische Unabhängigkeit der einzelnen Ratsmitglieder zu wahren.

Trotz der Geheimhaltungsregel werden Einzelheiten der Abstimmungen und der Argumente im Rat manchmal an die Presse durchgesickert, was zu (im Allgemeinen ergebnislosen) Ermittlungen und strafrechtlichen Verfolgungen des durchgesickerten Mitarbeiters führt.

Verfassungsmäßige Konventionen

Aufgrund des einzigartigen Charakters des Bundesrates als freiwillige große Koalition politischer Gegner unterliegt seine Tätigkeit zahlreichen Verfassungskonventionen. Hervorzuheben ist vor allem das Kollegialitätsprinzip, d.h. die Räte sollen sich nicht öffentlich gegenseitig kritisieren, auch wenn sie oft politische Gegner sind. Tatsächlich wird von ihnen erwartet, dass sie alle Entscheidungen des Rates öffentlich unterstützen, auch gegen ihre eigene persönliche Meinung oder die ihrer politischen Partei. In den Augen vieler Beobachter ist dieser Konvent nach den Wahlen von 2003 ziemlich angespannt geworden (siehe unten).

Wahl und Zusammensetzung

Wahlmodus

Die Mitglieder des Bundesrates werden von den beiden Kammern des eidgenössischen Parlaments, die zusammen als Bundesversammlung tagen, für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Jede Bundesrätin und jeder Bundesrat wird einzeln in geheimer Abstimmung mit der absoluten Mehrheit der Stimmen gewählt. Wählbar ist jede erwachsene Schweizer Bürgerin und jeder erwachsene Schweizer, in der Praxis werden jedoch nur Abgeordnete oder, seltener, Mitglieder der Kantonsregierungen von den politischen Parteien nominiert und erhalten eine beträchtliche Anzahl von Stimmen. Die Abstimmung erfolgt in mehreren Runden: In den ersten beiden Runden kann jeder seinen Namen eintragen; in den folgenden Runden wird jedoch die Person, die am wenigsten Stimmen erhält, aus dem Rennen genommen, bis ein Kandidat die absolute Mehrheit erhält.

Da die Ratssitze den Parteien durch ungeschriebene Vereinbarung (siehe oben) zugeteilt werden, sind Bundesratswahlen in der Regel wenig aufregende, angenehme Angelegenheiten. In der Regel stellt die Partei, die einen Sitz zu besetzen hat, der Vereinigten Bundesversammlung zwei Kandidaten mit gängigen Standpunkten vor, die sich dann für einen entscheiden. Dies war jedoch bei der Wahl 2003 nicht der Fall, die die umstrittenste Wahl der letzten Zeit war (siehe auch oben).

Nach ihrer Wahl bleiben die Ratsmitglieder Mitglieder ihrer politischen Parteien, bekleiden aber keine führenden Ämter bei ihnen. Tatsächlich wahren sie in der Regel eine gewisse politische Distanz zur Parteiführung, da sie nach den Regeln der Kollegialität oft öffentlich für einen Ratsbeschluss werben müssen, der nicht der politischen Überzeugung ihrer Partei (oder ihrer selbst) entspricht.

Rücktritt

Einmal für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt, können Bundesräte weder durch einen Misstrauensantrag abgewählt noch angeklagt werden. Eine Wiederwahl ist für eine unbestimmte Anzahl von Amtszeiten möglich, und es ist historisch gesehen äusserst selten, dass das Parlament einen amtierenden Bundesrat nicht wiedergewählt hat. Dies ist nur viermal geschehen - 1854 bei Ulrich Ochsenbein, 1872 bei Jean-Jacques Challet-Venel, 2003 bei Ruth Metzler-Arnold und 2007 bei Christoph Blocher. In der Praxis dienen die Räte also so lange, bis sie beschliessen, zurückzutreten und sich ins Privatleben zurückzuziehen, in der Regel nach drei bis fünf Amtsperioden.

Status der Bundesräte

Das Leben der Ratsmitglieder

Im Gegensatz zu den meisten hochrangigen Regierungsmitgliedern in anderen Ländern haben die Bundesräte kein Recht auf einen offiziellen Wohnsitz. Meistens haben sie sich dafür entschieden, Wohnungen oder Hotelsuiten in Bern zu mieten (auf eigene Kosten); die einzige zeitgenössische Ausnahme bildet Moritz Leuenberger, der täglich mit dem Zug von Zürich nach Bern pendelt. Sie haben jedoch das Recht, den Landsitz Lohn des Bundesrates für Ferienaufenthalte zu nutzen; dieser Landsitz wird auch für die Aufnahme von offiziellen Gästen der Schweizerischen Eidgenossenschaft genutzt.

Ratsmitglieder können ein Sicherheitskommando der Armee haben, wenn sie persönlichen Schutz benötigen (insbesondere bei offiziellen Veranstaltungen). Oft kann man sie aber auch ohne jegliche Eskorte in den Strassen, Restaurants und Trams von Bern treffen. Die Ratsmitglieder haben auch Anspruch auf einen persönlichen Gerichtsvollzieher (Weibel), der sie in farbenfroher Uniform zu offiziellen Anlässen begleitet. Diese Tradition geht über die republikanischen Regierungen der alten Schweizer Kantone bis hin zu den Liktoren der alten römischen Republik zurück.

Die Ehepartner von Ratsmitgliedern spielen keine offizielle Rolle in den Regierungsgeschäften, abgesehen von der Begleitung der Ratsmitglieder zu offiziellen Empfängen.

Gehalt der Ratsmitglieder

Die Bundesräte beziehen eine jährliche Vergütung von rund 400'000 CHF (ca. 256'000 EUR / 404'000 USD). Nach Ablauf einer vollen Amtszeit haben sie nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt Anspruch auf eine mehrjährige jährliche Rente in der Hälfte dieses Betrages.

Zwar ist es den Ratsmitgliedern gesetzlich verboten, während ihrer Amtszeit irgendein anderes Amt zu bekleiden, doch ist es nicht ungewöhnlich, dass sie nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt lukrative geschäftliche Engagements annehmen, z.B. im Verwaltungsrat grosser Schweizer Unternehmen.

Immunität

Bundesräte geniessen wie Parlamentarierinnen und Parlamentarier absolute juristische Immunität für alle Äusserungen, die sie in ihrer amtlichen Eigenschaft machen.

Für Verbrechen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer amtlichen Eigenschaft stehen, können sie nur mit Zustimmung des gesamten Bundesrates während ihrer Amtszeit verfolgt werden. Gegen die Verweigerung der Bewilligung kann der Ankläger bei der Bundesversammlung Beschwerde einreichen.

Die Strafverfolgung von Verbrechen und Vergehen, die im Zusammenhang mit der Amtsfähigkeit der Ratsmitglieder stehen, bedarf der Zustimmung der Bundesversammlung. In solchen Fällen kann das Parlament die Bundesrätin oder den Bundesrat auch suspendieren (aber nicht abberufen).

Gemäss Medienberichten eines Bundeskanzleramtsmitarbeiters wurde in keinem der wenigen Fälle von Vorwürfen gegen einen Bundesrat jemals die Erlaubnis zur Strafverfolgung erteilt. In solchen Fällen handelte es sich in der Regel um Äusserungen, die von der Öffentlichkeit als beleidigend empfunden wurden. Ein namentlich nicht genannter Bundesrat, der unmittelbar vor seinem Rücktritt in einen Verkehrsunfall verwickelt war, soll jedoch freiwillig auf seine Immunität verzichtet haben, und Bundesrätin Elisabeth Kopp entschied sich zum Rücktritt, nachdem eine Untersuchung wegen des Vorwurfs der Verletzung der Geheimhaltungspflicht eingeleitet worden war.

Der Schweizerische Bundesrat, 2008. Offizielles FotoZoom
Der Schweizerische Bundesrat, 2008. Offizielles Foto

Bewertung und Forderungen nach Veränderung

Historisch gesehen wurde die Kollegialregierung der Schweiz sowohl international als auch national als ausserordentlich kompetent und stabil eingeschätzt. Der Bundesrat als Ganzes (wenn auch nicht einzelne Mitglieder) hat die öffentliche Zustimmung und das Vertrauen der Bevölkerung durchwegs auf über sechzig Prozent gehalten, möglicherweise auch deshalb, weil die Stimmberechtigten im schweizerischen System der direkten Demokratie ihren Unmut über Regierungsentscheide bei der Entscheidung einzelner Fragen an der Urne zum Ausdruck bringen können.

In letzter Zeit mehren sich jedoch die Stimmen, dass der Bundesrat oft zu langsam ist, um auf die Bedürfnisse des Augenblicks zu reagieren, zu resistent gegenüber Veränderungen und zu schwach, um die mächtige Bundesbürokratie anzuführen. Zur Lösung dieser Probleme wurden verschiedene Änderungen vorgeschlagen, darunter die Erweiterung der Befugnisse des Präsidiums, die Erweiterung des Bundesrates selbst oder die Hinzufügung einer zweiten Ministerebene zwischen dem Rat und den Departementen. Keiner dieser Vorschläge hat jedoch bisher Früchte getragen.

Liste der "Ersten" im Bundesrat

  • 1848: Die ersten sieben Mitglieder werden gewählt: Ulrich Ochsenbein, JonasFurrer, Martin J. Munzinger, Henri Druey, Friedrich Frey-Herosé, Wilhelm Matthias Naeff und Stefano Franscini.
  • 1854: Erster (von bisher nur vier) nicht wiederzuwählender amtierender Bundesrat, Ulrich Ochsenbein.
  • 1891: Erster Rat der Christlich-Demokratischen Volkspartei der Schweiz, Josef Zemp.
  • 1893: Erstes Mitglied, dessen Vater Mitglied des Rates war: Eugène Ruffy, Sohn von Victor Ruffy. Im Jahr 2007 wird das 2. Mitglied gewählt: Eveline Widmer-Schlumpf, die Tochter von Leon Schlumpf.
  • 1911: Erster (und einziger) Oktogenarier im Amt, Adolf Deucher.
  • 1913: Erster (und einziger) romanischer Muttersprachler, Felix Calonder.
  • 1917: Erster (und einziger) gewählter Ratsmitglied der Liberalen Partei, Gustave Ador.
  • 1930: Erster Rat der Partei der Bauern, Gewerbetreibenden und Unabhängigen (BGB/PAI; heute Schweizerische Volkspartei), Rudolf Minger.
  • 1943: Erster Stadtrat der Sozialdemokratischen Partei, Ernst Nobs.
  • 1983: Erste weibliche Kandidatin einer Regierungspartei für den Rat, Lilian Uchtenhagen (SP)
  • 1984: Erste Stadträtin, Elisabeth Kopp (FDP).
  • 1993: Erste Stadträtin jüdischer Herkunft, Ruth Dreifuss (SP).
  • 1995: In einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft lebender Erster Stadtrat Moritz Leuenberger (SP) (mit der Architektin Gret Loewensberg, die er später heiratete).
  • 1999: Erste Frau Bundespräsidentin Ruth Dreifuss (SP).
Die ersten sieben Mitglieder, gewählt 1848Zoom
Die ersten sieben Mitglieder, gewählt 1848

Verwandte Seiten

  • Liste der Mitglieder des Schweizerischen Bundesrates (nach Wahldatum)
  • Zusammensetzung des Schweizerischen Bundesrates
  • Kategorie:Mitglieder des Schweizerischen Bundesrates (alphabetische Liste)
  • Liste der Bundespräsidentinnen und Bundespräsidenten der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Fragen und Antworten

F: Wer ist das Staatsoberhaupt der Schweiz?


A: Der Schweizer Bundesrat ist das Staatsoberhaupt der Schweiz.

F: Wie viele Personen gehören dem Schweizerischen Bundesrat an?


A: Der Schweizerische Bundesrat besteht aus sieben Personen.

F: Wie lautet der offizielle Name des Schweizerischen Bundesrats auf Deutsch?


A: Der offizielle Name des Schweizerischen Bundesrats auf Deutsch ist Schweizerischer Bundesrat.

F: Wie lautet die offizielle Bezeichnung des Schweizerischen Bundesrats auf Französisch?


A: Der offizielle Name des Schweizerischen Bundesrats auf Französisch ist Conseil fיdיral suisse.

F: Wie lautet der offizielle Name des Schweizerischen Bundesrats auf Italienisch?


A: Der offizielle Name des Schweizerischen Bundesrats auf Italienisch ist Consiglio federale svizzero.

F: Wie lautet der offizielle Name des Schweizerischen Bundesrats auf Rätoromanisch?


A: Der offizielle Name des Schweizerischen Bundesrats auf Rätoromanisch ist Cussegl federal svizzer.

F: Hat die Schweiz einen Präsidenten als Staatsoberhaupt?


A: Nein, die Schweiz hat keine Person als "Präsident", sondern eine Gruppe, die als Schweizer Bundesrat bekannt ist und als Staatsoberhaupt dient.

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