Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident der Schweizerischen Eidgenossenschaft ist die Person, die vom Schweizerischen Bundesrat gewählt wird, um seine Sitzungen zu leiten und die Schweiz zu vertreten. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident wird für ein Jahr gewählt und ist die oder der Erste unter Gleichgestellten. Es handelt sich um eine sehr feierliche Rolle. Der Bundespräsident hat nicht die Befugnisse des US-Präsidenten oder des britischen Premierministers, stattdessen nimmt der Bundespräsident die Aufgaben des Bundespräsidenten und gleichzeitig die ministeriellen Aufgaben als Mitglied des Bundesrates wahr.