Dignitas – Schweizer Verein für assistierten Suizid

Dignitas – Schweizer Organisation für assistierten Suizid: Infos zu Suizidhilfe, rechtlichen Rahmenbedingungen, Patientenautonomie und internationalen Fällen.

Autor: Leandro Alegsa

Dignitas ist eine Schweizer Organisation, die Menschen bei der Suizidhilfe unterstützt. Das bedeutet: Wenn eine Person an einer schweren oder unheilbaren Krankheit leidet und selbstbestimmt den Wunsch äußert zu sterben, helfen Ärzte und Krankenschwestern bei der Durchführung. Bei Dignitas dürfen nur Menschen unterstützt werden, die schwere körperliche oder geistige Leiden haben und in der Lage sind, die Entscheidung zu verstehen und eigenständig zu treffen. Die finale Entscheidung muss freiwillig und dauerhaft sein.

Geschichte und Organisation

Dignitas wurde von dem Schweizer Rechtsanwalt Ludwig Minelli im Jahr 1998 gegründet. Ziel der Organisation war und ist es, Menschen ein legal kontrolliertes und transparentes Verfahren zur assistierten Sterbehilfe anzubieten. Dignitas richtet sich sowohl an in der Schweiz lebende Personen als auch an Ausländer, die wegen ihrer Erkrankung keine Hilfe in ihrem Heimatland erhalten.

Rechtliche Grundlagen in der Schweiz

In der Schweiz ist Suizidhilfe unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Entscheidend ist, dass die helfende Person kein Eigeninteresse am Tod des Betroffenen hat (zum Beispiel darf sie nicht von ihm Geld erben). Das Schweizer Gesetz unterscheidet zwischen strafbarer Tötung auf Verlangen und erlaubter Hilfe zur Selbsttötung, wenn kein eigennütziger Vorteil vorliegt.

Ablauf und Voraussetzungen

Der genaue Ablauf bei Dignitas umfasst medizinische und formale Schritte, um sicherzustellen, dass die Entscheidung wohlüberlegt ist und Missbrauch verhindert wird. Typische Punkte sind:

  • Nachweis der Diagnose und medizinische Unterlagen, die die Schwere oder Unheilbarkeit der Erkrankung belegen;
  • mehrfache persönliche Gespräche zwischen dem behandelnden Arzt und der Person, um die Entscheidungsfähigkeit (Einwilligungsfähigkeit) festzustellen — im Text oben heißt es, der Arzt trifft sich mindestens zweimal mit der Person;
  • schriftliche Bestätigung des eigenen Willens durch den Patienten sowie Unterschriften von Zeugen (im genannten Ablauf werden zwei Zeugen genannt); wenn der Patient nicht mehr selbst unterschreiben kann, sind Alternativen wie ein Videofilm möglich;
  • wiederholte Nachfrage, ob die Person die Hilfe weiterhin wünscht, um sicherzustellen, dass die Entscheidung freiwillig und beständig ist;
  • bei Erfüllung aller Voraussetzungen Überreichung bzw. Bereitstellung eines Medikaments, das die Person einnimmt und das zum Tod führt.

Je nach Einzelfall können zusätzliche Gutachten (z. B. psychiatrische Abklärungen) erforderlich sein, wenn Zweifel an der Entscheidungsfähigkeit bestehen.

Menschen aus dem Ausland

Personen aus anderen Ländern können nach wie vor in die Schweiz reisen, um bei Dignitas Hilfe zu erhalten. International bekannt gewordene Fälle sind zum Beispiel der Rugbyspieler Daniel James, der nach einer schweren Wirbelsäulenverletzung mit seinen Eltern zur Organisation reiste, und der britische Dirigent Edward Downes, der zusammen mit seiner Frau im Jahr 2009 von Dignitas unterstützt wurde. Solche Fälle machen deutlich, dass Menschen mit schwerer Behinderung oder unheilbaren Erkrankungen aus Ländern mit restriktiveren Regelungen die Option suchen, ihre verbleibende Lebenszeit selbst zu gestalten.

Kritik, ethische Debatten und Schutzmechanismen

Die Arbeit von Dignitas ist international und national umstritten. Kritiker befürchten ethische Probleme, einen möglichen Druck auf verletzliche Menschen oder eine gesellschaftliche Abwertung von Leben mit Behinderung. Befürworter betonen hingegen das Recht auf Selbstbestimmung und die Möglichkeit, Leiden würdevoll zu beenden. Um Missbrauch zu verhindern, sieht der Schweizer Rahmen:

  • Prüfungen der Entscheidungsfähigkeit;
  • medizinische Dokumentation und Gutachten;
  • das Verbot eigennütziger Motive bei den Helfenden.

Debatten drehen sich weiter um Fragen wie: Welche Voraussetzungen müssen genau gelten? Reichen die bestehenden Kontrollen aus? Wie können besonders schutzbedürftige Personen besser geschützt werden?

Praktische Hinweise

Wer sich mit dem Thema beschäftigt, sollte beachten:

  • Informationen frühzeitig und gründlich einholen; medizinische Unterlagen und ärztliche Berichte sind erforderlich;
  • rechtliche und ethische Beratung in Anspruch nehmen;
  • Familie und vertraute Bezugspersonen einbeziehen, wenn möglich, denn die Entscheidung betrifft viele Menschen;
  • Dignitas erhebt für ihre Leistungen Gebühren und hat formale Aufnahmebedingungen—genaue Abläufe und Kosten sollten direkt bei der Organisation erfragt werden.

Fazit

Dignitas bietet in einem rechtlich erlaubten Rahmen die Möglichkeit der assistierten Sterbehilfe für Menschen mit schweren oder unheilbaren Erkrankungen. Das Verfahren ist mit mehreren Sicherheits- und Prüfmechanismen verbunden, bleibt aber Gegenstand intensiver ethischer und rechtlicher Diskussionen. Wer dieses Angebot in Erwägung zieht, sollte sich umfassend informieren und medizinische sowie rechtliche Beratung suchen.

Fragen und Antworten

F: Was ist Dignitas?


A: Dignitas ist eine Schweizer Gruppe, die Menschen bei der Sterbehilfe hilft.

F: Wer hat Dignitas gegründet?


A: Dignitas wurde 1998 von Ludwig Minelli, einem Schweizer Rechtsanwalt, gegründet.

F: Was besagt das Gesetz in der Schweiz über Sterbehilfe?


A: Das Gesetz in der Schweiz besagt, dass jemand bei einem assistierten Suizid helfen kann, solange er kein Eigeninteresse hat (z.B. solange er kein Geld von der Person erbt, die stirbt).

F: Wie stellt der Arzt sicher, dass der Patient wirklich sterben will?


A: Der Arzt muss den Patienten bei zwei Gelegenheiten treffen und sich vergewissern, dass der Patient wirklich sterben will. Dafür muss es einen Beweis geben, d.h. der Patient muss ein Papier unterschreiben und zwei Zeugen müssen unterschreiben, dass sie die Unterschrift des Patienten gesehen haben. Wenn der Patient zu krank ist, um zu unterschreiben, kann ein Videofilm gedreht werden. Der Patient wird mehrmals gefragt, ob er das möchte.

F: Gibt es Beispiele von Menschen, die aus anderen Ländern wie Großbritannien anreisen, um bei Dignitas Sterbehilfe zu leisten?


A: Ja, einige Menschen reisen aus anderen Ländern wie Großbritannien in die Dignitas-Klinik in der Schweiz, um sich beim Sterben helfen zu lassen. Der Rugbyspieler Daniel James zum Beispiel war aufgrund einer schweren Verletzung gelähmt und reiste mit seinen Eltern dorthin; der britische Dirigent Edward Downes und seine Frau reisten ebenfalls dorthin und starben gemeinsam.

F: Ist es möglich, dass mehr als eine Person gleichzeitig bei Dignitas Sterbehilfe in Anspruch nimmt?


A: Ja, es ist möglich, dass mehr als eine Person gleichzeitig den assistierten Suizid bei Dignitas in Anspruch nimmt - so wie es Edward Downes und seine Frau 2009 gemeinsam getan haben.


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