Die dominikanische Verfassung besagt, dass die Flagge der Dominikanischen Republik in der Mitte ein weißes Kreuz hat; die Arme des Kreuzes reichen bis zu den Seiten der Flagge und teilen die Flagge in vier Rechtecke - die linken Rechtecke sind blau (oben) und rot (unten), und die rechten sind rot (oben) und blau (unten). Die Breite des weißen Kreuzes beträgt die Hälfte der Höhe eines der Rechtecke.
Die Nationalflagge hat, wie die Staats- und Kriegsflaggen anderer lateinamerikanischer Länder, ein kleines Wappen in der Mitte des weißen Kreuzes, aber kein Wappen in der Fahne (die Flagge, die von Handelsschiffen verwendet wird).
Die dominikanische Flagge wurde am ersten Tag der Unabhängigkeit (27. Februar 1844) geschaffen; sie wurde aus der haitianischen Flagge geschaffen, jedoch mit einem weißen Kreuz, d.h. zwei blauen Rechtecken oben und zwei roten Rechtecken unten. Die Farben sind von der französischen Flagge abgeleitet. Das war die erste Nationalflagge.
Die erste dominikanische Verfassung vom 6. November 1844 sagte nichts über die Verteilung der Rechtecke aus, aber von Anfang an wurde die Flagge mit wechselnden Farben dargestellt (d.h. oben blau und rot und unten rot und blau); dies ist die Zweite Nationalflagge. Nur die Verfassung von 1908 ist spezifisch über die Farbverteilung.
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Zivile Flagge und Fahne
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Erste Nationalflagge

