1. Artikel 5- Staatsbürgerschaft zu Beginn der Verfassung.
  2. Artikel 6- Staatsangehörigkeitsrechte bestimmter Personen, die aus Pakistan nach Indien eingewandert sind.
  3. Artikel 7 - Staatsangehörigkeitsrechte bestimmter Migranten in Pakistan.
  4. Artikel 8- Staatsangehörigkeitsrechte bestimmter Personen indischer Herkunft mit Wohnsitz außerhalb Indiens.
  5. Artikel 9-Personen, die freiwillig die Staatsbürgerschaft eines fremden Staates erwerben, dürfen nicht Staatsbürger sein.
  6. Artikel 10- Fortbestehen der Bürgerrechte.
  7. Artikel 11- Das Parlament soll das Staatsbürgerrecht gesetzlich regeln.

Abgerufen von "https://simple.wikipedia.org/w/index.php?title=Indian_nationality_law&oldid=5698032".

Kategorien:

  • Indien
  • Recht
  • Staatsangehörigkeit
  • Rechte

Versteckte Kategorien:

  • Artikel, die ab Mai 2017 wikifiziert werden müssen
  • Alle Artikel, die wikifiziert werden müssen