Eine Aktiengesellschaft ist ein Unternehmen im Besitz von Personen, die Aktionäre genannt werden. Jeder Aktionär besitzt Firmenaktien im Verhältnis zur Anzahl seiner Aktien (Eigentumszertifikate). Einige Aktionäre besitzen möglicherweise einen größeren Anteil der Aktien eines Unternehmens als andere. Aktionäre können ihre Aktien an andere übertragen, ohne dass dies Auswirkungen auf den Fortbestand des Unternehmens hat.

Die Gründung, ein rechtliches Verfahren, verleiht einem Unternehmen eine von den Aktionären getrennte Rechtspersönlichkeit und eine beschränkte Haftung. Das bedeutet, dass die Aktionäre nur in Höhe des Wertes des Geldes, das sie in die Gesellschaft investiert haben, für die Schulden der Gesellschaft haften. Aktiengesellschaften sind also allgemein als Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung bekannt.