Metöke (Metoikos) im antiken Griechenland: Status, Rechte & Alltag
Metöke (Metoikos) im antiken Griechenland: Status, Rechte & Alltag – Fremde ohne Bürgerrechte, mit Pflichten, Ausnahmen und Einblicken in das tägliche Leben Athens.
Im antiken Griechenland bezeichnete man mit Metöke (griechisch: metoikos, im Englischen oft metic) eine in einer polis ansässige freie Person, die nicht die vollen Bürgerrechte des jeweiligen Stadtstaates besaß. Metöken waren rechtlich und politisch von den einheimischen Bürgern unterschieden: Sie durften nicht an der Volksversammlung teilnehmen, keine öffentlichen Ämter bekleiden und hatten nicht den vollen Schutz und die Privilegien der Bürger.
Begriff, Herkunft und Registrierung
Der Begriff wurde besonders in Athen im 5. und 4. Jahrhundert v. Chr. wichtig. Fremde, die dauerhaft in der Stadt leben wollten, mussten sich registrieren lassen und einen Bürger als Schutzpatron (prostates) vorweisen. Ohne diese Registrierung konnten sie rechtlich benachteiligt oder mit Strafen belegt werden. Beispiele berühmter Metöken sind etwa Aristoteles, der in Stageira geboren wurde, aber lange in Athen lebte.
Rechte und Pflichten
Pflichten: Metöken teilten viele Lasten der Staatsangehörigkeit: Sie konnten zum Militärdienst verpflichtet werden und mussten Steuern und besondere Abgaben leisten. In Athen zahlten viele Metöken eine spezielle Kopf- oder Wohnsitzsteuer, die als metoikion bezeichnet wurde. Reichere Metöken konnten außerdem zu bestimmten finanziellen Diensten herangezogen werden.
Eingeschränkte Rechte: Den Metöken fehlten grundlegende politische Rechte: kein Stimmrecht in der Volksversammlung, kein Zugang zu öffentlichen Ämtern und keine Teilnahme an vielen kollektiven Zahlungen oder Verteilungen, die Bürgern vorbehalten waren (z. B. Staatszuwendungen, Teilnahme an staatlichen Losungen). Sie hatten jedoch grundsätzlich das Recht, vor Gericht zu klagen und verklagt zu werden, Geschäftsbeziehungen einzugehen sowie Verträge abzuschließen.
Eigentum, Familie und soziale Lage
In vielen Polis gab es strenge Beschränkungen beim Eigentumserwerb: In Athen durften Metöken in der Regel kein landwirtschaftliches Eigentum in Attika erwerben. Den Besitz von Wohnhäusern, Werkstätten oder Waren konnten sie hingegen meist ausüben, teilweise mit Einschränkungen oder nur nach besonderer Erlaubnis. Kinder von Metöken erlangten in den meisten Fällen ebenfalls nicht automatisch Bürgerrechte — die Staatsbürgerschaft war i. d. R. an Abstammung und nicht an den Wohnsitz gebunden.
Ökonomisch spielten Metöken oft eine wichtige Rolle: Viele waren Händler, Handwerker, Geldverleiher oder Unternehmer und trugen so maßgeblich zum städtischen Wirtschaften bei. Trotz oft erheblichem Wohlstand blieben sie politisch diskontinuierlich und sozial teilweise stigmatisiert.
Sonderstatus und Ausnahmen
Städte konnten einzelnen Metöken besondere Privilegien gewähren. Häufig war die Verleihung der isoteleia — Gleichberechtigung in bestimmten Abgaben und Pflichten — die Form, in der Metöken teilweise Erleichterungen erhielten. Die vollständige Verleihung der Staatsbürgerschaft an Metöken geschah selten und galt meist als Auszeichnung für besondere Verdienste gegenüber der Polis (z. B. militärische oder wirtschaftliche Leistungen).
Alltag, Integration und Wandel
Im Alltag bildeten Metöken eine heterogene Gruppe: Einige integrierten sich dauerhaft, gründeten Familien und lebten generationenlang in der Stadt, ohne Bürger zu werden; andere blieben temporäre Händler oder Saisonarbeiter. Trotz ihrer rechtlichen Beschränkungen konnten erfolgreiche Metöken beträchtlichen Einfluss durch wirtschaftliche Macht gewinnen — ohne allerdings die formalen politischen Hebel zu besitzen.
Im Verlauf der hellenistischen Zeit änderte sich die Lage vielerorts: Der Erwerb der Staatsbürgerschaft wurde in manchen Städten häufiger praktiziert und die Grenzen zwischen Bürgern und Nichtbürgern verschoben sich. So zeigt die Volkszählung von 317 v. Chr. für Attika die Zahlen: 21.000 Bürger, 10.000 Metöken und 400.000 Sklaven — ein Hinweis auf die demographische und soziale Vielfalt der Region.
Vergleichbare Begriffe in der griechisch-römischen Welt
Außerhalb klassisch-athenischer Kontexte unterschied man in der griechisch-römischen Welt weitere Kategorien für Nichtbürger: Freie, nicht-staatsbürgerliche Bewohner einer Polis wurden häufig paroikoi genannt (siehe Etymologie der Gemeinde); in Kleinasien ist auch die Bezeichnung katoikoi belegt. Diese Begriffe spiegeln regionale Unterschiede im Recht und in der sozialen Stellung der ansässigen Fremden wider.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Metöken waren unverzichtbare Bestandteile urbaner Gesellschaften des antiken Griechenlands — ökonomisch oft integriert und leistungsfähig, politisch und rechtlich jedoch deutlich eingeschränkt. Die genaue Ausgestaltung ihres Status variierte je nach Zeit, Polis und individuellen Ausnahmen.
Fragen und Antworten
F: Was ist ein Metiker?
A: Ein Metiker war ein Fremder, der im antiken Griechenland in einem griechischen Stadtstaat (Polis) lebte. Sie hatten nicht die gleichen Rechte wie Bürger, die in dem Staat, in dem sie lebten, geboren waren.
F: Wer war ein Beispiel für einen bemerkenswerten Metiker?
A: Aristoteles war ein Beispiel für einen bemerkenswerten Metiker, der in Stageira geboren wurde, aber lange Zeit in Athen lebte.
F: Wie konnten Metiker Bürger werden?
A: Metiker konnten Bürger werden, wenn die Stadt ihnen das Bürgerrecht schenkte, was selten der Fall war.
F: Welche Privilegien hatten die Bürger, die die Metiker nicht hatten?
A: Bürger hatten Anspruch auf zahlreiche staatliche Zahlungen wie Geschworenen- und Versammlungsgelder, während Metics keinen Grundbesitz in Attika besitzen durften, es sei denn, ihnen wurde eine besondere Befreiung gewährt, und keines dieser Rechte stand ihnen zu.
F: Mussten die Metics irgendwelche Lasten mit den Bürgern teilen?
A: Ja, wie die Bürger mussten auch die Metiker Militärdienst leisten und waren, wenn sie reich genug waren, zu besonderen Steuerabgaben verpflichtet.
F: Wurde den Metikern häufig das Bürgerrecht verliehen?
A: Nein, die Staatsbürgerschaft wurde den Metics nur sehr selten verliehen. Häufiger war der besondere Status der "gleichen Rechte", mit dem sie von den üblichen Verpflichtungen befreit waren.
F: Welche anderen Bezeichnungen werden für Nicht-Bürger verwendet, die auf dem Gebiet einer Polis leben? A: In der griechisch-römischen Welt nennt man sie "paroikoi" und in Kleinasien "katoikoi".
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